Grundschuldbrief verloren?
Hallo,
wir haben am 25.03.21 beim Notar unseren Vertrag zum Hauskauf unterschrieben. Nun erfahren wir, dass die Grundschuld, die lastenfrei ist, von der Bank nicht gelöscht werden kann, da sie den Grundschuldbrief nicht finden kann. Der Verkäuferin, die das Haus geerbt hat, wurde dies erst auf Nachfrage mitgeteilt und von der Bank dann gebeten in ihren Unterlagen nachzuschauen. Da sie das Haus geerbt hat, hat auch sie keinen Grundschuldbrief. Nun soll ein AufgebotsVerfahren eingeleitet werden, das wie ich las, mehrer Wochen bis Monate dauern kann. Wir als Käufer können später mit der Renovierung anfangen, müssen länger Miete und Bereitstellungszinsen zahlen, obwohl wir absolut nichts dafür können. Was können wir tun, dass wir doch wie vertraglich geregelt bis zum 15.5.21 das Haus bezahlen und dann die Schlüsselübergabe stattfinden kann?
Vielen Dank
4 Antworten
Gut der Kaufvertrag kann jetzt so nicht wie vorgesehen wirksam werden. Da ist nun entscheidend, was für solch einen Fall vereinbart wurde im Vertrag.
Klar der Schuldige ist der Verkäufer, der hat dafür zu sorgen, das lastenfrei übergeben wird. Ist eine Bring-Schuld. Wenn er das, aus welchen Gründen auch immer, nicht kann zum vorgesehenen Zeitpunkt, muss er die Kosten tragen, die in diesem Zusammenhang anfallen. Aber das muss halt auch vereinbart sein. Sonst ist das strittig und ihr könnt Gerichte beschäftigen.
Wenn Die Grundschuld noch eingetragen ist, ist es nicht lastenfrei. Dafür hat der Verkäufer zu sorgen.
Das Problem, welches meiner Meinung nach überhaupt keinst ist, ist doch relativ einfach zu lösen.
Der jetzige Eigentümer/Verkäufer soll euch einfach eine Genehmigung geben, dass ihr das Haus bereits jetzt betreten dürft, um mit den Umbauarbeiten anfangen zu können.
Ich würde mich bei einem Anwalt informieren. Vielleicht gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das ihr eine Pausierung Bereitstellungszinsen bekommt. Und ich kann mir nicht vorstellen, das es nur ein Exemplar vom Grundschuldbrief gibt.
Müsst Ihr finanzieren, oder habt ihr das Geld für den Kauf?
Wenn ihr das Geld für den Kauf habt, wäre es möglich das ihr den Kaufpreis beim Notar hinterlegt und die Verkäufer machen die Hausübergabe an Euch.
Wenn Ihr finanzieren müsst, geht zu Eurer Bank und fragt, ob die sich nicht die Grundschuld, von der bisherigen Bank abtreten lassen können.
Es ist lastenfrei, wir haben das vorher telefonisch beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt. Es fehlt lediglich die Löschung da der Grundschuldbrief nicht auffindbar ist.