Grundschuldbrief verloren?

4 Antworten

Gut der Kaufvertrag kann jetzt so nicht wie vorgesehen wirksam werden. Da ist nun entscheidend, was für solch einen Fall vereinbart wurde im Vertrag.

Klar der Schuldige ist der Verkäufer, der hat dafür zu sorgen, das lastenfrei übergeben wird. Ist eine Bring-Schuld. Wenn er das, aus welchen Gründen auch immer, nicht kann zum vorgesehenen Zeitpunkt, muss er die Kosten tragen, die in diesem Zusammenhang anfallen. Aber das muss halt auch vereinbart sein. Sonst ist das strittig und ihr könnt Gerichte beschäftigen.

Es ist lastenfrei, wir haben das vorher telefonisch beim zuständigen Amtsgericht nachgefragt. Es fehlt lediglich die Löschung da der Grundschuldbrief nicht auffindbar ist.

0
@Schnirck

Wenn Die Grundschuld noch eingetragen ist, ist es nicht lastenfrei. Dafür hat der Verkäufer zu sorgen.

1

Das Problem, welches meiner Meinung nach überhaupt keinst ist, ist doch relativ einfach zu lösen.

Der jetzige Eigentümer/Verkäufer soll euch einfach eine Genehmigung geben, dass ihr das Haus bereits jetzt betreten dürft, um mit den Umbauarbeiten anfangen zu können.

Ich würde mich bei einem Anwalt informieren. Vielleicht gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das ihr eine Pausierung Bereitstellungszinsen bekommt. Und ich kann mir nicht vorstellen, das es nur ein Exemplar vom Grundschuldbrief gibt.

Müsst Ihr finanzieren, oder habt ihr das Geld für den Kauf?

Wenn ihr das Geld für den Kauf habt, wäre es möglich das ihr den Kaufpreis beim Notar hinterlegt und die Verkäufer machen die Hausübergabe an Euch.

Wenn Ihr finanzieren müsst, geht zu Eurer Bank und fragt, ob die sich nicht die Grundschuld, von der bisherigen Bank abtreten lassen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung