Anlage EÜR. Feld “Betriebsinhaber”?
Hallo zusammen! Mit folgender Frage brauche ich Hilfe.
Ich erstelle eine Steuererklärung mit Hilfe ElsterSmart. Unsere Steuererklärung geben mein Mann und ich gemeinsam ab unter der Steuernummer meines Mannes. Da er Angestellter ist und ich bin Freiberuflerin, fülle ich Anlage N für ihm und Anlage S für mich aus.
Außerdem für mich selbst muss ich Anlage EÜR ausfüllen. Hier kommt die Frage. Da ich als Freiberuflerin meine eigene Steuernummer habe, was gebe ich im Feld “Betriebsinhaber” an? Kreuze ich "Stpfl. Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft.", oder "Ehefrau/PersonB" an?
2 Antworten
In der Eingabehilfe zu ElsterFormular heißt es dazu:
Ein anderes Feld als „Stpfl. / Ehemann / Lebenspartner” ist nur anzukreuzen, wenn die Anlage EÜR unter der selben Steuernummer abgegeben wird wie die Einkommensteuererklärung der zusammenveranlagten Ehegatten ...
Wie gesagt, wenn die Steuernummer für die EÜR von der Einkommensteuernummer abweicht, dann bist Du der Steuerpflichtige.
Du bist doch die Ehefrau, oder?
Ja, aber Hausfrau mit eigenem Steuernummer! Also vielleicht in diesem Kontext nicht mehr Hausfrau, sondern Steuerpflichtige?
Ja, ich habe das gelesen. Aber um sicher zu sein. Bin ich in diesem Fall der Steuerpflichtiger/Partner A, oder Hausfrau/Partner B? Ich wollte professionelle Meinung hören.