Steuer bei Verheirateten in Elternzeit?

1 Antwort

Deine Annahmen sind zu einem großen Teil falsch, mangels Kenntnissen im Steuerrecht und weil Du anscheinend auch nicht recherchiert hast.

Für solche Berechnungen wäre die erste Anlaufstelle die Tabellen des BMF (Bundesministerium der Finanzen):

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Bei Single hat die Person die weiter arbeitet 40k in 42% Steuerzone, die andere 0.

Das ist Quatsch.

  1. Wer 100.000,- Euro verdient, versteuert keine 100.000,- Euro, denn die diversen Freibeträge sind abzuziehen.
  2. Bei Eheleuten werden die Einkünfte addiert und gemeinsam versteuert. Ausserdem unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt.
  3. Der Abgabensatz beginnt über dem Grundfreibetrag 10.908,- Singles/ 21.816,- bei Verheirateten mit 14 % und steigt dann bis 62810,- Euro (zu versteuerndem Einkommen, nicht Gehalt) auf die 42 %, die dann bis 277.825,- für jeden weiteren Euro gelten. ab dann für jeden weiteren Euro 45 %.
  4. Bei z. B. 100.000,- Euro beträgt der Durchschnittssteuersatz z. B. 33,75 % inkl. Soli.

Bei einem solchen Einkommen udn dieser Aufgabenstellung schlage ich dringend vor die Dienste eines Berufskollegen von mir in Anspruch zu nehmen. Es könnte noch einige Tretfallen vorhanden sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986