Untervermietung durch einen oder alle Mieter?

3 Antworten

Man kann in Deutschland fast alles regeln und vertraglich vereinbaren.

Also auch, dass aus einer GbR zur Anmietung einer Wohnung, nur ein Gesellshcafter einen Untermietvertrag macht udn das Geld allein bekommt.

Zum Schutz des Untermieters ist es aber erforderlich, dass der andere Hauptmieter sein Einverständnis dazu auch schriftlich b´gibt (am besten in die Fußzeile des Vertrages).

Der andere Punkt bei dieser Sache ist, dass wenn beider die Untervermietung machen würden, kaum eine steuerliche Auswirkung vorhanden wäre.

Gesamtmiete incl Nebenkosten (als Beispiel 1.500,-, 75 qm, davon 60 qm. die Räume, ein Raum von 20 qm wird vermietet). Man teilt die Warmmiete 1/3 zu 2/3 und der Untermieter zahlt 500,- inkl. Mitnutzung Bad udn Küche. steuerliche Auswirkung 0,- Euro.

Aber nun vermietet nur einer, auf dessen Vertragsteil fallen ja nur 750,-, aber er bekommt 500,-, wobei er eben nur 250,- Euro abziehen kann. Ergebnis 250,- *12 = 3.000,- Euro Gewinn.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Als Mieter einer Wohnung würdet ihr lediglich "Kostenersatz"/ Kostenbeteiligung an der Miete erhalten, ergo realer kein Gewinn, somit kann sich keine hohe Besteuerung ergeben.

Mein Halbwissen dazu:

Die GbR muss eine Erklärung zur "gesonderten und einheitlichen Feststellung" abgeben. Dort werden üblicherweise die Gewinne hälftig aufgeteilt bei 2 Eigentümern, es sei denn, ein abweichender Gesellschaftsvertrag wird vorgelegt.