Steht mir Kindergeld zu?

3 Antworten

Kann schon sein (oder auch nicht), dass du Anspruch auf Kindergeld hast. Wenn, dann wird das aber mit den Rückforderungen verrechnet, wenn du die nicht in einer Summe sofort zurück bezahlst.

In einer Summe werde ich das leider nicht zurück zahlen können. Da die Summe sehr hoch ist und ich nicht viel Einkommen hab durch meine Ausbildung . Ich kann meine Ausbildung nicht fortführen, da ich nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde. Steht mir dann das Kindergeld noch zu ?

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@Nikwill

Solange du dich in Ausbildung befindest schon. Wenn du zur Prüfung nicht zugelassen wirst , kannst du das Ausbildungsverhältnis doch verlängern?

Wieso gibt es überhaupt Rückforderungen?

Es wird jedenfalls nicht so sein, dass du das volle Kindergeld erhältst und gleichzeitig nichts zurückzahlen musst. Müssten das nicht eh deine Eltern als Anspruchsberechtigte?

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@Wassonst

Ich hab mein Ausbildungsverhältnis schon einmal verlängert, ich glaub nicht dass es nochmal verlängert wird.

Ich hab seid 2014 zu unrecht Kindergeld bekommen , jetzt will die Familienkasse eine Summe von 10.000€ zurück haben . Es ging damit sich vor Gericht und diese Gerichtsverhandlung hab ich verloren , jetzt muss ich die Summe von 10.000€ zurück zahlen laufen der Monate oder sogar Jahre

Da ich das Kindergeld bezogen hab bin ich auch der Förderer des geld, da es auf mein Konto ging und deshalb muss ich es zahlen und nicht meine Eltern .

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Gemäß Deiner vorangegangenen Frage musst Du doch gerade eine "kleine" Summe für unrechtmäßig erhaltenes KG erstatten.

Hab damals es nicht angegeben das ich aufgehört hab mit der Ausbildung und jetzt wird mir das seid 2014 berechnet mit der Aussage es wurde zu unrecht bezahlt

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Unverständlich

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