Steckdose ins Treppenhaus?

2 Antworten

Entweder du wartest bis zur nächsten Eigentümerversammlung oder du versuchst einen Umlaufbeschluss zu erwirken.

Ich persönlich würde davon ausgehen dass du bei einem ablehnenden Beschluss gute Chancen hast die Zustimmung einzuklagen. Du hast einen sehr triftigen Grund und es dürften kaum Nachteile für andere Eigentümer entstehen. Aber eine absolute Sicherheit wie ein Gericht dann entscheidet gibt es natürlich nicht.

Alternativ kannst du wie von Schubert vorgeschlagen tätig werden. Auf Grund der geringen Erfolgschancen würde ich Mal vermuten die WEG wird nicht auf Beseitigung klagen. Aber da hast du natürlich ein gewisses Risiko.

Bogusine 
Fragesteller
 31.12.2021, 08:24

Hast du eine adresse wo ich das beantragen kann?

Danke schon mal

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Amado  31.12.2021, 08:37
@Bogusine

Deine Hausverwaltung ist der Ansprechpartner. Sowohl für Anträge auf der Eigentümerversammlung als auch für einen Umlaufbeschluss.

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Ich an deiner Stelle würde die Eigentümer bei der nächsten Versammlung direkt fragen,Auge in Auge kommt immer gut um zu sehen wer etwas gegen Behinderte hat, ich glaube kaum das da dann jemand nein sagt, du übernimmst alle Kosten, wer sollte denn dann etwas dagegen haben.

Bogusine 
Fragesteller
 30.12.2021, 22:58

Wir haben momentan keine Eigentümerversammlung, das ist ja das Problem.

Es werden Themen von der Verwaltung aufgestellt und da sollen die Eigentümer ihren Senf dazu geben und die meisten haben Ihre Stimmen der Verwaltung gegeben, da sie weiss gott wo in Deutschland leben und die Wohnung nur als Geldanlage nutzen.

Gruss Sabine

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Schubert610  30.12.2021, 23:11
@Bogusine

Dann würde ich ganz frech an die Verwaltung schreiben das du dir neben deiner Wohnungstür auf den Flur eine Steckdose installieren läßt (mit dem triftigen Grund), natürlich mit Übernahme aller Kosten, und mit der Garantie das bei Wohnungswechsel der Flur wieder auf deine Kosten in den Ursprung zurück versetzt wird.

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Eifelia  30.12.2021, 23:12
@Bogusine

Ich bin keine Expertin, glaube aber, dass die Verwaltung das nicht entscheiden kann - Du willst ja in das Gemeinschaftseigentum eingreifen. Sie kann es aber zur Abstimmung stellen. Wie hat sich "die Verwaltung" denn bisher dazu geäußert?

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Bogusine 
Fragesteller
 31.12.2021, 08:22
@Eifelia

Wir haben eine gemeinschaftssteckdose und da hatte ich gefragt ob ich die benutzen darf mit strombeteiligung fazit war ein unverschämter brief und die Deaktivierung der steckdose

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Eifelia  31.12.2021, 09:17
@Bogusine

Das heißt also, die Verwaltung kennt Deinen Plan noch gar nicht... wie willst Du dann wissen, wie sie darauf reagieren?

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