Chihuahua Zweithund Genehmigung vom Vermieter?
Hallo, ich wohne in einer Wohnung (100qm) und habe einen kleinen Hund nun möchte ich einen 2.Hund anschaffen einen Chihuahua.
Ich habe vorschriftsmäßig eine Erlaubnis mit Foto des Welpen usw. bei der Hausverwaltung erfragt die Kontaktdaten des Vermieters habe ich leider nicht. Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.
Nun warte ich bereits seit einer Woche auf Nachricht von der HV, ich habe dann gefragt wann ich hier mit Rückmeldung rechnen kann und man hat mir genervt mitgeteilt, dass man noch eine weitere Woche warten will um dann nochmal beim Eigentümer nachzufragen . Nun ist der gewünschte Hund ein Zuchttier aus einem Wurf und die Züchterin hat natürlich auch Interesse zeitnah zu erfahren, ob ich den Hund nehme oder nicht. Und ich möchte jetzt auch keine Anzahlung leisten, wenn der Vermieter dann irgendwann mal Meldung gibt, dass er es verbietet.
Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen und könnte bei Verbot auch einklagen, dass der Vermieter es erlaubt, da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.
Natürlich habe ich keine Lust hier zu klagen, aber wieso überhaupt diese ganze Prozedur hier in meinem speziellen Fall ? So wie ich das verstehe, kann er es doch eh nicht dauerhaft verbieten ? Aber mich rauskündigen wenn ich nicht vorher nachfrage oder trotz Verbots den Chihuahua anschaffe !?
Für die Juristen hier die Klausel aus meinem MV dazu:
§ 15 Tierhaltung
- Hunde, Katzen und sonstige größere Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.
- Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien.
- Für Hunde gilt auf dem Grundstück sowie im Treppenhaus die Leinenpflicht.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder im Einzelfall die Haltung in den Mieträumen auch vollständig zu untersagen, sofern von der gehaltenen Tierart und deren typischem Verhalten oder auch von dem einzelnen Tier wegen seiner individuellen charakterlichen Eigenschaften und/oder seinen Haltungsanforderungen eine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder die Substanz der Mieträume ausgeht.
- Das Füttern von Tieren, die nicht dem Mieter gehören, von der Wohnung aus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
- Hat jemand Tipps wie ich hier zügiger vorankomme oder Praxiserfahrungen ?
- Ist die Tierhaltungsklausel überhaupt wirksam ? Klingt total widersprüchlich für mich außerdem ist mein aktueller Hund nicht mal im MV erwähnt worden.
Danke an Alle ! :)
Der erste Hund wurde von Dir gemeldet und schriftlich durch den Vermieter ?
Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um
Verstehe deine Frage nicht...
Wurde der erste Hund genehmigt schriftlich ?
Den Hund hatte ich bereits vor dem Einzug und habe Ihn natürlich auf meinen Bewerbungsunterlagen mit angegeben. Und das hat man so hingenommen.
4 Antworten
Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen
wo soll das bitte stehen?
innerhalb von 1 woche wird wohl nichts entschieden, die verwaltung und auch die eigentümer haben wohl auch noch andere dinge zu tun als für ein solches schreiben direkt alles stehen und liegen zu lassen. es gab post, die vor dir da war und es gibt post, die besondere dringlichkeit hat. die anfrage zwecks anschaffung eines weiteren hundes gehört halt nicht dazu, von so einer erwartungshaltung muss man sich einfach mal verabschieden.
du kannst erstmal bitte unter fristsetzung auffordern zu einer stellungnahme auffordern. wenn du aber möchtest, dass zu deinem wohlwollen entschieden wird, würde ich mich vielleicht etwas zurückhalten und nicht so viel druck machen.
ist nicht als persönlicher angriff gegen dich gemeint.
Das hatte mir eine Rechtsanwältin mitgeteilt, es gibt natürlich angemessene Fristen für Anfragen. Es geht hier um die Klärung einer Ja/Nein Frage ich will keine Zwischenwand einziehen in die Wohnung, sondern einen Hund in Meerschweingröße anschaffen.
Ist der erste Hund auch ein Chihuahua?
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat mit Urteil vom 31.10.2019 zum Aktenzeichen 23 C 158/19 entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter hat, der Haltung eines Zweithundes zuzustimmen.17.06.2020
https://www.jura.cc › rechtstipps › v...
Vermieter muss einem 2. Hund nicht zustimmen - Dipl. - kanzlei JURA.CCIch behaupte auch nicht dass der Vermieter einem zweiten Hund zustimmen muss. Und nein der erste Hund ist kein Chihuahua...ich habe meinen Sachverhalt doch nun schon echt ausführlich geschrieben hat mit der Klägerin im Link nichts gemeinsam. Lies es dir mal selber durch und vergleiche Ihre Situation mit meiner.
Siehe Ende deines Artikels: "Auch die Tatsache, dass der Beklagte selbst zwei Hunde hält, reicht nicht aus um sein Ermessen zugunsten der Mieterin einzuschränken. Denn seine Wohnung ist fast doppelt so groß wie die der Mieterin und seine Hunde sind deutlich kleiner. Sowohl was die Möglichkeit artgerechter Haltung betrifft, als auch hinsichtlich der Beanspruchung des Wohnraums und der Mitbewohner gibt es daher keine Vergleichbarkeit."
da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.
Das ist jetzt Deine subjektive Einschätzung. Ich persönlich hätte durchaus Verständnis dafür, wenn einem Vermieter oder Nachbarn 2 Hunde pauschal zuviel wären. Entscheidend ist aber, was ein Richter urteilt
Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen
Quelle?
Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.
auch eine subjektive Einschätzung, die ich im beschriebenen Fall nicht teilen kann.
- überdurchschnittliche Abnutzung der Mietsache durch einen Hund :der Vermieter eine Zustimmung zu erteilen hat, wenn keine Gründe (Gefahr für Bewohner, Substanzverletzungen, zu kleine Wohnung usw.) vorliegen. Was bei einem 1,5 kg Hund und einer von Wohnung 98qm nicht begründbar ist.
- Rechtsanwältin hatte eine dazu befragt: Länger als 2 Wochen auf eine Antwort zu warten ist bare unangemessen. Sind 2 Wochen vorbei, kann ich eine Antwort einklagen.
- Erfahrungswerte aller Mieter unserer gesamten Wohnanlage also eher einen kollektive Einschätzung "ist dafür bekannt" sollte das ausdrücken.
Bitte lies oben nach das habe ich bereits getan.
P.S. Ein Einverständnis aller anderen Mieter im Haus ist gegeben.
Anstatt Dein Geld in Hunde zu investieren, investiere erst in Eigentum ( keine Eigentumswohnung) und dann in Hunde, dann musst Du keine Einverständnis Erklärung einholen
"Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen"
Ich weiß nicht, ob das so stimmt oder nicht, aber selbst wenn, was würde es Dir nützen? Exakt nix - denn so ein Klageverfahren dauert Minimum MONATE, eher Jahre.
Hallo Eifelia , da du hier als Einzige einen brauchbaren Kommentar hinterlassen hast: Ja das hatte mir die Anwältin die ich gefragt habe so mitgeteilt. Das ganze nennt sich "Länger als 2 Wochen zu warten ist bare unangemessen...". Ich weiß, so ein Klageverfahren dauert Monate in beiden Fällen sowohl eine Genehmigung als auch eine Antwort einzuklagen genau deshalb ist es ja so ärgerlich.