Chihuahua Zweithund Genehmigung vom Vermieter?

classica  28.01.2023, 11:32

Der erste Hund wurde von Dir gemeldet und schriftlich durch den Vermieter ?

Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um
Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:11

Verstehe deine Frage nicht...

classica  28.01.2023, 15:22

Wurde der erste Hund genehmigt schriftlich ?

Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:39

Den Hund hatte ich bereits vor dem Einzug und habe Ihn natürlich auf meinen Bewerbungsunterlagen mit angegeben. Und das hat man so hingenommen.

4 Antworten

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen

wo soll das bitte stehen?

innerhalb von 1 woche wird wohl nichts entschieden, die verwaltung und auch die eigentümer haben wohl auch noch andere dinge zu tun als für ein solches schreiben direkt alles stehen und liegen zu lassen. es gab post, die vor dir da war und es gibt post, die besondere dringlichkeit hat. die anfrage zwecks anschaffung eines weiteren hundes gehört halt nicht dazu, von so einer erwartungshaltung muss man sich einfach mal verabschieden.

du kannst erstmal bitte unter fristsetzung auffordern zu einer stellungnahme auffordern. wenn du aber möchtest, dass zu deinem wohlwollen entschieden wird, würde ich mich vielleicht etwas zurückhalten und nicht so viel druck machen.

ist nicht als persönlicher angriff gegen dich gemeint.

Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:16

Das hatte mir eine Rechtsanwältin mitgeteilt, es gibt natürlich angemessene Fristen für Anfragen. Es geht hier um die Klärung einer Ja/Nein Frage ich will keine Zwischenwand einziehen in die Wohnung, sondern einen Hund in Meerschweingröße anschaffen.

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Ist der erste Hund auch ein Chihuahua?

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat mit Urteil vom 31.10.2019 zum Aktenzeichen 23 C 158/19 entschieden, dass ein Mieter keinen Anspruch gegen den Vermieter hat, der Haltung eines Zweithundes zuzustimmen.17.06.2020

Bild zum Beitrag https://www.jura.cc › rechtstipps › v...

Vermieter muss einem 2. Hund nicht zustimmen - Dipl. - kanzlei JURA.CC
 - (Tierhaltung, Mietwohnungsnutzung)
Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:19

Ich behaupte auch nicht dass der Vermieter einem zweiten Hund zustimmen muss. Und nein der erste Hund ist kein Chihuahua...ich habe meinen Sachverhalt doch nun schon echt ausführlich geschrieben hat mit der Klägerin im Link nichts gemeinsam. Lies es dir mal selber durch und vergleiche Ihre Situation mit meiner.

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Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:56

Siehe Ende deines Artikels: "Auch die Tatsache, dass der Beklagte selbst zwei Hunde hält, reicht nicht aus um sein Ermessen zugunsten der Mieterin einzuschränken. Denn seine Wohnung ist fast doppelt so groß wie die der Mieterin und seine Hunde sind deutlich kleiner. Sowohl was die Möglichkeit artgerechter Haltung betrifft, als auch hinsichtlich der Beanspruchung des Wohnraums und der Mitbewohner gibt es daher keine Vergleichbarkeit."

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da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Das ist jetzt Deine subjektive Einschätzung. Ich persönlich hätte durchaus Verständnis dafür, wenn einem Vermieter oder Nachbarn 2 Hunde pauschal zuviel wären. Entscheidend ist aber, was ein Richter urteilt

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen

Quelle?

Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

auch eine subjektive Einschätzung, die ich im beschriebenen Fall nicht teilen kann.

Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:25
  1. überdurchschnittliche Abnutzung der Mietsache durch einen Hund :der Vermieter eine Zustimmung zu erteilen hat, wenn keine Gründe (Gefahr für Bewohner, Substanzverletzungen, zu kleine Wohnung usw.) vorliegen. Was bei einem 1,5 kg Hund und einer von Wohnung 98qm nicht begründbar ist.
  2. Rechtsanwältin hatte eine dazu befragt: Länger als 2 Wochen auf eine Antwort zu warten ist bare unangemessen. Sind 2 Wochen vorbei, kann ich eine Antwort einklagen.
  3. Erfahrungswerte aller Mieter unserer gesamten Wohnanlage also eher einen kollektive Einschätzung "ist dafür bekannt" sollte das ausdrücken.
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Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:42

P.S. Ein Einverständnis aller anderen Mieter im Haus ist gegeben.

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classica  28.01.2023, 19:44
@Hundehalterin

Anstatt Dein Geld in Hunde zu investieren, investiere erst in Eigentum ( keine Eigentumswohnung) und dann in Hunde, dann musst Du keine Einverständnis Erklärung einholen

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"Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen"

Ich weiß nicht, ob das so stimmt oder nicht, aber selbst wenn, was würde es Dir nützen? Exakt nix - denn so ein Klageverfahren dauert Minimum MONATE, eher Jahre.

Hundehalterin 
Fragesteller
 28.01.2023, 15:29

Hallo Eifelia , da du hier als Einzige einen brauchbaren Kommentar hinterlassen hast: Ja das hatte mir die Anwältin die ich gefragt habe so mitgeteilt. Das ganze nennt sich "Länger als 2 Wochen zu warten ist bare unangemessen...". Ich weiß, so ein Klageverfahren dauert Monate in beiden Fällen sowohl eine Genehmigung als auch eine Antwort einzuklagen genau deshalb ist es ja so ärgerlich.

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