Sie können den Vermieter bitten, einen Durchgang im Zaun zu machen?

3 Antworten

Natürlich könnt Ihr den VERmieter bitten. Es ist allerdings seine Entscheidung, ob er es macht oder nicht - und ob es dazu führt, dass die anderen Mieter dann wirklich außen herum gehen, bliebe auch abzuwarten (daher würde ich (!) ihn nicht nur um das Tor, sondern auch um einen Zaun bitten, der den bisherigen Durchgang unmöglich macht)

Effektiver ist es wohl, wenn sich der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft darum kümmert, dass diese Abkürzung nicht mehr genutzt wird.

Anhand der Trampelpfade sollte er/sollten die ja das Problem erkennen.

Hierzu würde ich Deinen Vermieter schriftlich und nachweisbar auffordern.

Einen Lösungsvorschlag mit der zusätzlichen Gartentür kannst Du dann ja gleich mit vorbringen.

PS:

Sollte es hier mehr Eigentümer/Vermieter geben, kann die Umsetzung ein wenig dauern. Denn dann muss das erst in der nächsten Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden!

So ein Vorhaben wird einige tausend Euro kosten.

Nicht jeder Vermieter ist in der Lage oder bereit einen derartigen Betrag zu investieren.

Euer Risiko bei der Sache ist, dass der Vermieter die Mieterakten zieht und grübelt, bei wem von Euch er denn zur Refinanzierung des Projekts die Miete erhöhen kann.