Ständige Reparaturen in Mietwohnung (Mehrfamilienhaus) - Wer zahlt für meine Urlaubstage?
Hallo,
wir wohnen in einem hohen Mehrfamilienhaus (28 Perteien auf 7Stockwerke).
Das Haus ist schon 60 Jahre alt und seit einigen Monaten kommt es hier immer öfter zu Rohrbrüchen, Leckagen usw.
Jetzt ist es, dass bereits beim zweiten Nachbarn (unter uns) ein Wasserschaden (Feuchtigkeit in den Wänden) festgestellt wurde. Um der Sache auf den Grund zu gehen, mussten wir nun schon einige male Urlaub nehmen um Zuhause zu sein, weil es sich nicht anders einrichten lies.
Da uns langsam die Urlaubstage ausgehen und wir es auch nicht einsehen, für andere Leute ständig unseren Urlaub zu opfern, stellt sich nun die Frage, wer uns diese erstattet?
Ich weiß, dass ich meinem Vermieter bei einem Schaden in meiner Mietwohnung Zutritt gewähren muss. Allerdings handelt es sich hierbei um Schäden in der Wohnung von den Nachbarn. Diese gehören nicht zu uns bzw zu unserem Vermieter. Vieles im Haus sind Eigentumswohnungen oder werden von anderen vermietet.
Versteht mich nicht falsch, ich bin gerne hilfsbereit aber auch ich habe nur begrenzte Urlaubstage und entweder werden mir diese erstattet oder die Handwerker müssen eben zu Zeiten kommen, in denen regulär jemand da ist - das kann unter Umständen Wochen dauern bis dann ein geeigneter Termin gefunden wird.
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Wasser fließt von oben nach untern, wenn der unter euch ne Wasserschaden hat, dann kann das nur aus seiner eigenen Wohnung oder eben aus den Wohnungen dadrüber, ergo auch deine Wohnung kommen.
Du musst dazu nicht zuhaus sein, du kannst auch vertrauensweise dem Hausmeister oder einer anderen Person deines Vertrauens die Schlüssel übergeben. Zu Räumen, die nicht am Wasser angeschlossen sind könntest du entsprechend die Türen zu schließen.
Das ganze ist unschön, aber besser es wird gemacht, als wenn es später zur Schimmelbildung oder gar Zerstörung der Bausubstanz kommt.
Erstmal: Erstatten wird dir niemand etwas, da das nicht vorgesehen ist. Nimmst du Urlaub, erhältst du dafür weiter deinen Lohn, sodass auch kein Schaden entstanden ist.
Die Termine dürfen gleichwohl nicht ohne deine Zustimmung festgelegt werden. Entweder teilst du der Verwaltung bzw. deinem Vermieter mit, wann es dir passt oder ihr macht das im Dialog. Du wirst aber schon Termine zu den üblichen Geschäftszeiten der Handwerker anbieten müssen.
Per Gesetz steht Dir hierfür kein Ausgleich zu.
Warum auch? Du wirst ja für diesen Tag bereits vom Arbeitgeber bezahlt.
Und selbst wenn es einen finanziellen Ausgleich geben würde, ändert das ja nichts daran, dass dir die Urlaubstage langsam ausgehen. 😜😁😎