Kann ich meine Wohnung einfach so vermieten?

6 Antworten

Die FRage ist, willst Du Deine Wohnung nur auf Zeit vermieten, weil Du sie als Rückzugsort behaalten möchtest, um ggf. zurück zu ziehen, oder möchtest Du sie aufgeben, aber vermeiden Deine Sachen zu verkaufen, oder wegzuwerfen und die Wohnung zum Auszug ggf. renovieren zu müssen?

Wenn Du die Wohnung halten möchtest, denke an die Risiken, die Dir die anderen schon genannt haben.

Im anderen Fall, suche doch einen Nachmieter, der in den Meitvertrag (also auch in die ggf. vorhandene Verpflichtung zur Renovierung einsteigt und der die Möbel, ggf. gegen eine Abstandszahlung übernimmt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich suche ein Nachmieter 🤗 Vielen Dank für die Tipps 🙏😊

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Du benoetigst die Zustimmung deines Vermieters. Wenn du die hast, darfst du es. Man nennt das dann Untervermietung.

Waere aber dumm. Gegenueber dem Vermieter waerst du ja weiterhin Mieter und wuerdest somit auch fuer so ziemlich alles haften, was da so passiert. Zahlt dein Untermieter nicht, musst du zahlen. Macht dein Untermieter was kaputt, musst du zahlen u.s.w.

Du musst mit deinem Vermieter sprechen. Er hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass du die Wohnung in dem Zustand hinterlässt, wie du sie übernommen hast.

Individuelle Vereinbarungen mit deinem Nachmieter könntest du treffen, wie die Übernahme der Möbel und jetzige Wandfarbe usw. Das auf jeden Fall alles schriftlich festhalten

Okay Dankeschön 🥰🙏😍

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Ich glaube, das geht an der Frage vorbei. Sie spricht offensichtlich von einer Untervermietung.

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Nein - ohne die explizite Zustimmung Deines Vermieters, darfst Du Deine Wohnung garantiert nicht untervermieten.

Danke . Untervermieten wollte ich auch nicht. Ich suche ein Nachmieter. Der die Wohnung, so übernimmt .🤗 Geht sowas ? Muss ich mein Vermieter, da Bescheid geben ? Danke 😊🙏

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@Sabrina265

Natuerlich geht das nicht ohne den Vermieter. Der muss dann ja schliesslich auch den Mietvertrag mit dem Nachmieter schliessen. Der sucht sich auch aus, wen er als naechsten Mieter haben will, wen nicht und ob er ueberhaupt weiterhin vermieten will.

Du kannst dem Vermieter natuerlich Mietinteressenten vorschlagen. An diese vermieten muss der Vermieter aber natuerlich nicht, wenn er das nicht will.

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Nur mit Zustimmung deines Vermieters. Aber denke daran, dass DU dann immer noch der Hauptmieter bist, DU weiterhin für alles verantwortlich bist, DU weiterhin verpflichtet bist, dass dein Vermieter die Miete von DIR bekommt. Stell dir das mal nicht so rosig vor! Wenn dein Untermieter dir die Miete nicht zahlt oder Ärger macht, bist DU für alles verantwortlich.

Und das von Spanien aus mit kleiner Rente. Ich würde das als Mieterin nicht machen.

Und als Vermieter auch nicht, insbesondere wenn die neue Adresse des Mieters im Ausland liegt.

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