Spekulationssteuer auch bei Neuerwerb einer Immobilie?

2 Antworten

Eine gute und eine schlechte Nachricht:

Die gute: Nein, es müssen keine Spekulationssteuern gezahlt werden, solch eine Steuer gibt es nicht.

Die schlechte: Siehe Antwort von Aivas vor 22 Minuten.

Ja. Wofür du den Gewinn verwendest, ist nicht von Bedeutung.

Zumal hier auch ein gewerblicher Grundstückshandel zu prüfen ist. Da die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten ist, wäre eine unbedingte Verkaufsabsicht bei Erwerb zu prüfen, wenn man auch außerhalb der Drei-Objektgrenze zur Gewerblichkeit gelangen will.

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