Grunderwerbssteuer bei sofortigem Wiederverkauf?

3 Antworten

Da hat Dir jemand einen Bären aufgebunden.

Doppelte Grunderwerbsteuer kannst Du nur vermeiden, wenn Du entweder den Verkäufer, oder den Käufer, oder beide ins vertrauen ziehst.

Dann wirst Du über einen gesonderten, oder durch Einbeziehung in den Vertrag zwischen den Beiden bedacht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Woher sollen wir denn wissen, was du für einen Unsinn gehört hast?

Im übrigen sehe ich da ein gewerbliches Handeln.

Hi Enno,

danke für die Reaktion.

Wenn diese einmalige Aktion als gewerbliches Handeln einzustufen wäre, wie müsste ich mich verhalten? Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden? Würde ich dann die Grunderwerbssteuer sparen können, weil ich die Immo dann als Gewerbetreibender weiter verkaufe? Dafür wahrscheinlich fallen andere Steuern an, die dies ausgleichen, wie Spekulationssteuer...

Sorry, das Sammeln der INfos ist recht mühsam, wenn man aus einem nicht-Immo-Bereich kommt.

Viele Grüße

Elisa

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Und vergiss bitte nicht ...... Spekulationssteuer wäre zuzüglich zur Grunderwerbssteuer auch noch zu leisten.