Darf ein Mieter oder ein selbstnutzender Eigentümer in einem Garten, der gemeinschaftliches Eigentum ist, Möbel dauerhaft aufstellen?

1 Antwort

Gartenflächen gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum, es sei denn Sondernutzungsrechte für Teilflächen sind im Grundbuch für eine bestimmte Wohnung (z. B. EG-Wohnung) eingetragen.

Daraus beantwortet sich auch Deine Frage. Möbel, soweit sie nicht Gemeinschaftseigentum sind, auf der Gemeinschaftsfläche müssen wieder entfernt werden, wenn es ein Eigentümer will.