Ratenzahlung bei Hauskauf in der Familie?

2 Antworten

Gratuliere! Ihr habt soeben das Darlehen erfunden!

Danke...und da soll noch mal einer sagen, man bräuchte ein BWL-Studium! In meinem Beitrag sind drei Fragezeichen...nach Deiner Antwort sind es weiterhin drei. Vielleicht kann ja noch jemand eine hilfreiche Antwort geben?

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@Holsteiner

Ich sehe allerdings mehr Fragen als Fragezeichen.

Versuchen wir mal ein wenig....

zu gewährleisten, dass meine Schwester nicht übervorteilt wird.

Das ist schon mal unklar.

Zuerst hat der Vater ein Haus im Wert von 100 und Geld im Wert von 0.

Zum Schluss hat er kein Haus (=0) und Geld im Wert von 100.

An welcher Stelle genau wird die Schwester übervorteilt?

Gibt es bei diesem Modell irgendwas zu beachten? Steuerliche Nachteile für uns oder meinen Vater?

Wüsste nicht was. Das Darlehen steht nicht mit der Erzielung von Einkünften in Verbindung. Falls das Darlehen verbilligt überlassen wird (also zinslos oder mit zu niedrigem Zins), wäre die Zinsdifferenz als Schenkung zu betrachten.

Oder würde das Finanzamt das nicht akzeptieren

Das FA hat bei der Gestaltung der Lebenssachverhalte kein Mitspracherecht, es kann nicht etwas "akzeptieren" oder "verweigern". Es zieht nur die steuerlichen Schlussfolgerungen.

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@EnnoDerDritte

Danke für die Rückmeldung. Mit Übervorteilung meinte ich, dass mein Vater dann eben irgendwann kein Haus (=0) und Geld im Wert von <100 hat und sich das erst im Laufe der Zeit auf 100 addiert. Das heißt der Vertrag muss regeln, dass bei einem vorzeitigen Erbfall meine Schwester die ihr zustehenden Zahlungen erhält.

Ja, genau so etwas meinte ich. Mein Vater würde diese Regelung ja unter anderem auch aus dem Grund bevorzugen, dass wir keinen Kredit bei der Bank aufnehmen müssen. Daher wäre zinsfrei gedacht. Jetzt ist die Frage, ob das am Ende für einen von uns nachteilig ist...z.B. bei der Steuererklärung und ein Kredit nicht doch besser ist. Natürlich entgehen meinem Vater Zinseinnahmen in der Zeit, das ist mir bewusst und könnte natürlich in dem Vertrag berücksichtigt werden, um meine Schwester auszugleichen.

OK, das heißt ein solches Kauf-Miet-Modell, um Steuern zu sparen wäre für das Finanzamt in Ordnung? Will da in nichts Illegales reinrutschen, aber eben auch nicht legale und normale Vorgehensweisen ausschließen, nur weil sie mir etwas komisch vorkommen.

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 und Geld im Wert von <100 hat und sich das erst im Laufe der Zeit auf 100 addiert. Das heißt der Vertrag muss regeln, dass bei einem vorzeitigen Erbfall

In diesem Fall vererbt der Vater doch die noch ausstehende Forderung. Der auf dich entfallende Teil konfusioniert und du musst nur noch den Rest an deine Schwester bezahlen.