Sohn wurde im Grundbuch eingetragen. Kann die Eltern jetzt Schenkungsbescheinigung vom Notar haben, um Steuer zu sparen?

1 Antwort

Heißt es bei den Eltern so, dass pro Jahr höchstens 40000€ bei der Einkommensteuererklärung von dem Finanzamt berücksichtigen wird?

Dreimal nein.

  1. Es geht hier nicht um die Einkommensteuer, sondern um die Schenkungsteuer.
  2. Die 400.000 Euro sind ein Betrag, der für die letzten 10 Jahre gilt. Das bedeutet, man sieht sich bei jeder Schenkung die vergangenen 10 Jahre und rechnet die zusammen.
  3. Die 400.000 Euro gelten pro Beschenkten/Schenker. Wenn also vorher beide Eltern Eigentümer waren, sind es ja zwei Schenkungen und wir sind bei 800.000 Euro.

welche Bescheinigung brauchen wir,

Den nach § 311b BGB notwendigen Notarvertrag. Den dürfte das Finanzamt aber bereits haben.

claudia135 
Fragesteller
 08.11.2017, 19:34

Vielen Dank! 

1.Es hat gar nichts zu tun mit Einkommensteuer!

2. Innerhalb 10 Jahre ist die Summe 400.000€ OK, das heißt, dass der Betrag nicht durchschnittlich ist, sondern kann man mal 100.000€ pro Jahr, mal 1000€ pro Jahr an das Kind schenken, richtig?

3. Darf das Kind 4x400.000€ (2 Eltern, 2 Großeltern, theoretisch) in 10 Jahren Schenkungssteuer frei bekommen?

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Bankrevisor  08.11.2017, 19:39
@claudia135

1. Exakt erfasst

2. Richtig, einfach vom letzten Schenkungstag alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammenrechnen.

3. Ja

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claudia135 
Fragesteller
 08.11.2017, 22:32
@Bankrevisor

Schenkungssteuer ist für mich neu. Deswegen bin ich neugerig. Schenkungsteuerfrei ist nur für Person, die das Geschenk bekommt, steuerlich von Bedeutung. Z.B., wenn die Eltern ihr Kind Geld oder Immobilien schenken, ist es für das Kind steuerfrei, aber für Eltern, sowieso bezahlen sie kein Steuer, da sie nichts bekommen haben.

Habe ich recht ?

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Bankrevisor  08.11.2017, 22:49
@claudia135

Ja, Schenkungssteuer fällt immer nur für den Erwerber (also den Beschenkten) an. Allerdings haftet der Schenker laut § 20 ErbStG für die Schenkungssteuer, was in der Praxis dann relevant wird, wenn der Beschenkte die fällige Schenkungssteuer nicht bezahlt.

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LittleArrow  08.11.2017, 22:54
@claudia135


aber für Eltern, sowieso bezahlen sie kein Steuer, da sie nichts bekommen haben.

Also es trifft ja nicht Deinen Sachverhalt mit den genannten Werten, aber theoretisch lautet die Antwort:

Nein, wenn der an das Betrag geschenkte Betrag in Summe über € 400.000/Elternteil läge(!), dann müßte das Kind Schenkungsteuer zahlen. Zahlt es die Steuer nicht, müßten die Schenker diese Steuer zahlen! 

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