Verschlimmerungsntrag bei der BG?

1 Antwort

Hallo,

nach meiner Kenntnis bist du zur Mitwirkung verpflichtet, dazu zählt auch eine Reha-Maßnahme. Erst kommt die Reha und dann eine neue Begutachtung. Als Ergebnis erfolgt eine Neuberechnung oder es bleibt alles wie es ist.