Selbstgemachtes zur Deckung der Eigenkosten verkaufen?
Hallo zusammen,
ich bin Schriftsetzer von Beruf (Vollzeitjob in dieser Branche) und leidenschaftlicher Hobbybastler, hauptsächlich im Elektronikbereich (bin auch zugelassener Funkamateur).
Gehäuse für meine Projekte mache ich mir bisher mit meinem 3d-Drucker. Stoße aber damit immer wieder an die Grenzen des Gerätes und vor allem meiner Fähigkeiten diesbezüglich.
Einige Sachen würde ich gerne aus dünnen Holzplatten machen. Nun überlege ich mir, einen Gravur- und Schneidelaser zu kaufen, da dieser kaum teurer ist als eine Präzisionstischkreissäge ist und man doch deutlich mehr damit machen kann.
Meine Überlegung ist nun, ein paar Teile (z.B. Weihnachtsdeko) herzustellen und zu verkaufen bis das Gerät "bezahlt" ist.
Leider finde ich da keine eindeutige rechtliche Grundlage dazu. Denn ich möchte weder damit reich werden, noch regelmäßig "Produzieren" da ich durch meinen Hauptberuf und andere Hobbys gar keine Zeit dazu habe.
Wie gesagt, mich stört in den meisten Texten das Wort "regelmäßigkeit", da ich keine haben werde.
Liebhaberei dürfte hier der passende Begriff sein, aber wer unterscheidet was wann wo?
Vielen Dank für ein paar Informationen dazu.
Robert
1 Antwort
Liebhaberei dürfte hier der passende Begriff sein, aber wer unterscheidet was wann wo?
Das entscheidet das Finanzamt, wenn Du mehrere Jahre in Folge nur Verluste machst.
Wenn Du Weihnachtsdeko anbietest und über eine Plattform verkaufst, solltest Du es auf jeden Fall anmelden, um Ärger vorzubeugen.
ca. 30,- Euro für eine Gewerbeanmeldung, Belege sammeln und 2 Stunden Arbeit ppro Jahr für die Erklärungen.
Ok Vielen Dank für die Antwort. Muss mir echt überlegen, ob mir das der Aufwand wert ist