Schwangerschaftsvertretung?

3 Antworten

Einen Anspruch der früheren Leiterin gegen Dich gibt es in keiner Form. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag für eine bestimmte Stellenbeschreibung. Wie die Arbeitgeberin mit der zurückkehrenden Ex-Leitung umgeht, ist deren Sache.

Man könnte Dir kündigen (regulär im Rahmen relevanter Fristen) und der früheren Leitung den Job zurückgeben.

Man könnte Deine Position in der Organisation umdefinieren und Dir bei gleichem Vertrag (insbes. gleichem Gehalt) eine andere Aufgabe geben, für die Du geeignet bist. Dann könnte die frühere Leitung den alten Job zurückhaben.

Man könnte aber auch alles so lassen, wie es derzeit geregelt ist, und der Rückkehrerin einen anderen Job anbieten. Ist ja nett, wenn sie ihren alten Job wieder haben möchte, aber das ist zunächst mal nur ein Wunsch - gegen die Arbeitgeberin.

Je nach Verhältnis zur Personalabteilung könntest Du mit dieser Kontakt aufnehmen und ausdrücken, dass Du gehört hättest, die frühere Tagespflegeleiterin würde in drei Monate zurückkehren, aber Du möchtest Deinen Job behalten. Damit hast Du mal Position bezogen.

Auf keinen Fall solltest Du eine Verschlechterung Deines ja unbefristeten Arbeitsvertrags "freiwillig" akzeptieren oder selbst in vorauseilendem Gehorsam kündigen.

Das ist doch Sache der entsprechenden Personalabteilung. Hatte die frühere Leiterin denn gekündigt.

Was die Rückkehrerin will, ist das eine, was der Arbeitgeber will, das andere. Was will der also?