Gehalt zurückstufen?
Hallo,
ich bin seit August 2017 als Erzieherin eingestellt gewesen. Nach einem Jahr habe ich eine neue Stelle im selben Unternehmen als stellvertretende Leitung angenommen. Somit wurde mein Gehalt angepasst.
aus persönlichen Gründen Wechsel ich nun, nach einem Jahr und 3 Monaten wieder zurück in meinen alten Beruf als Erzieherin.
dass Unternehmen stuft mich aus diesem Grund gehaltsmässig zurück.
ist das rechtens? Ich habe von einer Leiterin gehört, dass ein Unternehmen das Gehalt nie zurückstufen darf, sondern nur rauf oder stagnieren lassen kann.
unsere Verträge sind tarifgebunden an tvl 2018.
vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
2 Antworten

Eine andere Position entspricht auch einer anderen Gehaltsstufe. Die Aufgabenbereiche und die jeweilige Verantwortung unterscheiden sich ja auch stark. Nach deiner Logik könnte man ja nie wieder eine niedrigere Position haben, wenn man mal eine entsprechend hohe hatte. Sonst müsste ja z. B. auch die ehemalige Prokuristin, die jetzt aushilfsweise putzt (ja, solche Geschichten gibt es), weiter ihr altes Gehalt erhalten. Das würde ja auch niemand ernsthaft fordern.

Du wirst doch nicht zurückgestuft - Du über einen anderen Beruf aus, der anders bezahlt wird.