Schulden mit Pflichtteil verrechnen?

2 Antworten

Danke für Deine Mitteilung / Aufklärung. Wäre also nur zu klären ob die Großmutter, nach dem Tod ihres Sohnes bzw. Vaters der Kinder, das Erbe ausgeschlagen hat.

Hat sie ausgeschlagen, dann gibt es keine Verrechnung mit dem Pflichtteil.

Hat die Großmutter denn das Erbe nicht ausgeschlagen, hat also alles vom Vater geerbt?

Wenn dem so ist, kläre ich dich nunmehr über Deinen/euren Denkfehler auf:

Die ehemaligen Schulden des Vaters sind mit dem Erbe die Schulden der Großmutter geworden.

Stirbt die Großmutter, werden logischerweise das Vermögen und die Schulden aufgerechnet.

Woher die Schulden der Großmutter kommen, spielt keine Rolle mehr, es sind jetzt halt ihre Schulden!