Erbe ausgeschlagen doch Bank akzeptiert es nicht?

2 Antworten

Das Nachlassgericht muss abschließend erklären, wer die Erbschaft antreten wird. Dieses Schreiben berücksichtigt Ausschlagungen. Bis dahin hast Du nur Dein Antwortschreiben an das Nachlassgericht, in dem Du das Erbe ausschlägst.

Einen Erbschein solltest Du auf keinen Fall beantragen, da dies ja nur im Fall des Antretens einer Erbschaft passieren sollte. Das genau möchtest Du ja nicht tun.

Das Nachlassgericht kann dann auch die Nachlassinvolvenz feststellen. Das erfolgt bei Ausschlagung des Erbes durch alle potentiellen Erben letztendlich durch den Staat (§1936 BGB).

Du hast ja die Betätigung der Erbausschlagung. Die reicht zum Nachweis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider bekomme ich dieses aber nicht schriftlich nur mündlich habe ich es gesagt bekommen da ich dort nachgefragt habe.

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@Inca76

Die Erbauschlagung kann nur durch eine Beurkundung beim Notar, oder beim Amtsgericht durch Erklärung zur Niederschrift erklärt werden.

Selbst wenn man beim Amtsgericht vergessen hat Dir davon eine Kopie zu geben, so hast Du zumindest die Quittung für die Gebühren von mindestens 30,- Euro.

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@wfwbinder

Ich habe vom Notar eine Zahlquittung und Kopien der Ausschlagung die ich der Bank auch geschickt habe. Leider habe ich erst nach der 6 Wochenfrist das Erbe ausgeschlagen aber wie gesagt laut aussage des Nachlassgerichtes ust meine Ausschlagung durch.

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@Inca76

Nach der 6-Wochen Frist kann man nicht mehr ausschlagen. Du bist also Erbe.

Dir bleiben noch die Möglichkeiten Dürftigkeitseinrede und Nachlassinsolvenz.

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@Meandor

Wenn ds Nachlassgericht sagt, dass es rechtzeitig wäre, gab es eine Anlaufhemmung bei der Frist.Weder ein Notar, noch das Gericht würden so etwas annehmen, wenn es eindeutig falsch wäre.

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@Meandor

Ich habe die definitive Aussage der Dame vom Amt das meine Ausschlagung durch ist und ich kein Erbe bin.

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@wfwbinder

Aber dann gäbe es nicht nur Aussage sondern ein Protokoll über die Erklärung der Ausschlagung.

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@Meandor

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Fragerin über einen Notar erklärt:

Ich habe vom Notar eine Zahlquittung und Kopien der Ausschlagung die ich der Bank auch geschickt habe.

Ich nehme an, dass der Notar die Frage der Frist geklärt hat. Vermutlich hat sie erst nach einigen Tagen vom Tod des Vaters erfahren, oder eine andere Anlaufhemmung lag vor.

Egal, es wurde beurkundet, das Gericht hat akzeptiert.

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@wfwbinder

Sie sagte aber in der ersten Antwort hier, dass sie die Aussage nur mündlich hat.

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@Meandor

s führe ich darauf zurück, dass sie die Ausschlagung bei einem Notar beurkundet hat und diese Urkunde beim Amtsgericht nur deponiert wird.

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