Was gilt zu beachten wenn Mutter neu heiratet - Erbe in Gefahr, geht um Elternhaus?

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Ganz relaxt bleiben, im Falle des Todes der Mutter würde wenn es nicht durch ein Testament anders geregelt werden soll, die gesetzliche Erbfolge eintreten. Jegliches Vermögen welches von dem Paar mit in die Ehe gebracht wird fällt, nicht in den Zugewinnausgleich und kann auch nicht an Dritte übergehen ohne das Erben ersten Ranges ihren Pflichtteil nicht bekämen.

Du kannst es nicht erwarten! Leider aber bestimmt man zu seinen Lebzeiten, was mit seinem Eigentum passieren darf und was nicht. Muttern braucht Dir vom Erbe des Vaters nichts zu geben. Was Dir nur zustehen kann ist der sogenannte Pflichtteil, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft. Wieviel das ist, kann ich Dir so aus der Hand deswegen nicht sagen, weil es ua auf die Zahl der Kinder ankommt. Auch ist der Pflichtteil ein bloßer Geldanspruch, was bedeutet, dass Du auf das Haus gerade keinen Anspruch hast. Außerdem gibt es da eine Verjährungsfrist, welche 10 Jahre beträgt.

Was geschieht nun mit dem Haus wenn die Mutter stirbt: Da muß man jetzt zunächst mal schauen, ob die Mutter ein Testament gemacht hat und auch, ob zwischen Mutter und dem verstorbenen Ehemann ein Testament bestanden hat. Es ist oftmals so, dass Ehegatten ein sogenanntes Berliner Testament schließen. Dabei setzt man sich gegenseitig als Erbe ein und die Kinder als Erben des Letztversterbenden. Daran ist dann mit dem Tode des erstversterbenden Ehegatten nichts mehr zu ändern. Den Kindern würde dann das Haus nach dem Tode der Mutter zufallen. Ohne Testament aber -sowohl in der ersten wie der zweiten Ehe- würde eine Erbengemeinschaft zwischen zweitem Ehemann und Kindern bestehen.

Noch ein Schreibfehler ist zu korrigieren: Statt 10 muß es 3 Jahre heißen.

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