Erben Stiefkinder, nach Pflichtteilforderung, auch noch den Anteil der Stiefmutter wenn Sie verstirbt?

1 Antwort

Üblich ist die Formulierung, sollte einer, oder mehrer der Schlusserben, nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil fordern, erbt/erben, diese Erbe(n) auch nach dem Tod des Zweitversterbenden nur den Pflichtteil.

Ein Berliner Testament (gemeinsames Testament) bindet beide Erben.

Wenn diese Bindung nciht bestehen soll, müsste man ja den Kindern fast empfehlen den Pflchtteil zu fordern, denn Du könntest nochmal Heiraten udn dann wäre für die Kinder Deines Gatten alles weg.

Zur Klärung des Sachverhalts wäre mein Tip ein Erbvertrag.

Da könnte man es für alle bindend komplett regeln. Sowohl den Pflichtteilverzicht nach dem Tod des Erstversterbenden, wie auch das Schlusserbe und die Verteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung