Vertragsübernahme per email rechtskräftig?
Hallo, mein Vater ist vor drei Monaten gestorben. Er hatte einen Vertrag bei einem Gaslieferant, den man normalerweise im Voraus bezahlt. Also dachte ich, es wäre gut diesen zu übernehmen. Ich bat den Lieferant per email, den schon zum Todestag meines Vaters gekündigten Vertrag, auf mich zu überschreiben. Dann wurde mir per email mitgeteilt, daß der Vertrag auf mich übertragen wurde. Ohne Auftragsbestätigung oder Vertragsinhalt und ohne jeglicher Unterschrift von mir. Im Nachhinein habe ich nun erfahren, dass der Vertrag für da aktuelle Jahr nicht bezahlt ist und sogar noch eine Nachzahlung aus dem letzten Jahr auf mich zukommt. Ich habe dem Lieferant mitgeteilt, daß ich den Vertrag nicht übernehmen werde, weil ich daß nicht wusste und es keine Auftragsbestätigung mit meiner Unterschrift gibt. Doch es wird auf die Vertragsübernahme bestanden und ich könnte erst in 12 Monaten kündigen. Ist der Vertrag rechtens und muss ich diesen nun erfüllen? Ich bedanke mich für Eure Antwort im Voraus. Gruss. Max
1 Antwort
Die erste Frage, die ich in diesem Zusammenhang habe ist, wer denn Erbe nach Deinem Vater ist. Wenn Du Erbe bist und auch das Erbe nicht ausgeschlagen hast, dann haftest Du ohnehin für Schulden Deines Vaters, Vertragsübernahme hin oder her. Umgekehrt hätte der Gaslieferant eine erbrachte Vorauszahlung beim Tode des Kunden an dessen Erben auskehren müssen.
Der ganze Sinn und Zweck Deiner Aktion leuchtet also nicht ein.
Davon abgesehen: Verträge können per E-Mail geschlossen und übertragen werden, wenn dem gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Das Gesetz rettet Dich nicht, möglicherweise aber die AGB des Gaslieferanten, die Du Dir jetzt umgehend durchlesen solltest. Wenn da etwas von "Schriftform" steht, dann könnte das Deine Rettung sein. Könnte sage ich deswegen, weil die gewillkürte -will heißen: vereinbarte- Schriftform leider kein Dogma ist, sondern durchaus abbedungen werden kann, was auch stillschweigend möglich wäre.
Ansonsten fällt mir da nur noch die sogenannte Irrtumsanfechtung an, was aber ein so kompliziertes Thema ist, dass Du das am besten mit Deinem Anwalt besprechen solltest.
Fazit: Deine Position ist leider nicht gut. Stell Dich drauf ein, den Vertrag erfüllen zu müssen.