Vertragsübernahme per email rechtskräftig?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die erste Frage, die ich in diesem Zusammenhang habe ist, wer denn Erbe nach Deinem Vater ist. Wenn Du Erbe bist und auch das Erbe nicht ausgeschlagen hast, dann haftest Du ohnehin für Schulden Deines Vaters, Vertragsübernahme hin oder her. Umgekehrt hätte der Gaslieferant eine erbrachte Vorauszahlung beim Tode des Kunden an dessen Erben auskehren müssen.

Der ganze Sinn und Zweck Deiner Aktion leuchtet also nicht ein.

Davon abgesehen: Verträge können per E-Mail geschlossen und übertragen werden, wenn dem gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Das Gesetz rettet Dich nicht, möglicherweise aber die AGB des Gaslieferanten, die Du Dir jetzt umgehend durchlesen solltest. Wenn da etwas von "Schriftform" steht, dann könnte das Deine Rettung sein. Könnte sage ich deswegen, weil die gewillkürte -will heißen: vereinbarte- Schriftform leider kein Dogma ist, sondern durchaus abbedungen werden kann, was auch stillschweigend möglich wäre.

Ansonsten fällt mir da nur noch die sogenannte Irrtumsanfechtung an, was aber ein so kompliziertes Thema ist, dass Du das am besten mit Deinem Anwalt besprechen solltest.

Fazit: Deine Position ist leider nicht gut. Stell Dich drauf ein, den Vertrag erfüllen zu müssen.