Schrank runtergefallen

3 Antworten

Falls "den" deinen neuen Schrank meint, den du versuchsweise derart an deiner Wand aufhängen wolltest und "Tototalschaden" den des Schrankes, fällt dieser Eigenschaden natürlich dir zu.

Deine PHV leistet nur für Schäden, die ein anderer Geschädigter denn dein gekränkter Heimwerkerstolz ersetzt verlangt :-)

G imager761

Nun ja,

für diesen Schaden kommt keine Deiner Versicherungen auf.

Ausnahme: Die Wohung ist gemietet, der Boden wurde beschädigt und Ihr habt Mietsachschäden in der Eurer Versicherung eingeschlossen. Die leistet aber auch dann nur für die Macken im Boden.

Deinen Schaden zahlt kein Versicherung. sollte aber der Schrank den Fliesen- oder Parkettboden zerstört haben, dann zahlt deine Privathaftpflichtversicherung den Boden.