Ebay Kleinanzeigen: per Whatsapp mit Verkäufer geeinigt, Abholtermin ausgemacht. Der Verkäufer hat das zwischenzeitlich jemand anderem verkauft. Schadenersatz?

2 Antworten

Nein das ist nicht möglich. Weil es nur ein Absichtserklärung war, kein Kauf. Der würde erst mit der Abholung und Zahlung vollzogen.

Da Du ja den Abholtermin ein paar Tage später erst vereinbart hast, ist der Verkäufer davon ausgegangen, das Du das Angebot nicht wahrnehmen willst.

Das was Du gemacht hast passiert halt tausenden Verkäufern. Es wird Verhandelt, man einigt sich auf Preis. Dann passiert erst mal nix mehr. Man lässt also den Verkäufer warten. Klar verkauft man als Käufer den Artikel dann an jemanden anders. Auch die Drohung dann Schadenersatz zu verlangen ist gang und gebe.

Nein das ist nicht möglich. Weil es nur ein Absichtserklärung war, kein Kauf. Der würde erst mit der Abholung und Zahlung vollzogen.

Falsch. Übereinstimmende Willeserklärungen, zumal schriftlich dokumentiert, geben unstreitig Rechtsbindungswillen eines dementsprechenden Kaufvertrags mit wechselseitigen Rechten und Pflichten her wie Übergabe der Kaufsache zu vereinbartem Termin und Annahme des Kaufpreises.

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@hildefeuer

Kaufverträge kommen auch konkludent (Geld für eine entnommene Flasche Cola hinlegen), gar stillschweigend (Verkaufsautomat) zustande und brauchen keinesweg eine schriftlichen Vertrag oder Unterschrift. Oder wie kaufst du deine Brötchen, Busfahrschein oder tankst voll?

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per Whatsapp mit Verkäufer geeinigt, Abholtermin ausgemacht. Der Verkäufer hat das zwischenzeitlich jemand anderem verkauft. Schadenersatz?

Ja. Wie zu hildefeuer komentiert, ist durch übereinstimmende Willenserklärung Rechtsbindungswillen eines wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, dessen Nichterfüllung einer leistungsbezogenen Hauptpflicht n. § 433 I BGB zu Schadensrrsatz gem. § 437 Nr. 3 BGB berechtigt :-)

Meint, die Aufwendungen eines nunmehr anderweitig zu beschaffenden gleichwertigen Artikels kann man als Schaden ersetzt verlangen.

Fragt sich nur, ob der ebayer volljährig und zahlungsfähig ist, diesen grds. Anspruch auch praktisch durchsetzen zu können...

Es fehlt ja die Unterschrift unter den Willenserklärungen. Mündlich und persönlich ist sie ja nicht getätigt worden, sondern nur virtuell, ohne jegliche Zertifizierung. Der Nachweis endet also auf dem Smartphone. Wer die Tasten gedrückt hat lässt sich nicht nachweisen. Da kann auch die Katze drüber gelaufen sein.

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@hildefeuer

Seit wann bedarf es einer Unterschrift, um wirksam Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines Kaufvertrages zu erklären? Nun bist du aber völlig auf dem Holzweg und scheinst von c.i.c., vorvertraglichem Schuldverhältnis oder konkludentem Handeln so rein garnichts zu wissen:-(
Die weitaus meisten Verträge, selbst Mietverträge kommen genauso, durch Annahme eines Angebots, wirksam zustande und ein behautetes Schriftformerfordernis bleibt dafür die absolute Ausnahme, etwa bei Immobilienkauf, Berufsausbildungsvertrag oder Erbverzicht.

Ebenso halt sich der Mythos mangelnder Authentizität zwar hartnäckig, bleibt aber falsch: Hier würde kein Vorsitzender aus allgemeiner Lebenserfahrung heraus enrsthaft in Betracht ziehen, ein ominöser Unbekannte, gar eine Katze habe die doumentierten Kaufpreisverhandlung geführt und einen Abholtermin zugesagt um den Schadensersatzanspruch des geprellten Käufersfers nicht anzuerkennen :-)

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