Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem 13.000€ Ring?

3 Antworten

Hallo,

also ich würde mich auf keinen weiteren Reparatur Versuch einlassen. Ich hätte Bedenken, dass der kostbare Stein möglicherweise gänzlich verloren geht. Eine Beschenkte möchte den Ring schließlich am Finger tragen und nicht zum Schutz vor Verlust, in der Hand !

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Betr. für Kaufverträge ab dem 1. Januar 2022 gilt:

siehe u.a. auch Absatz:

" In folgenden Situationen können Sie somit auch nach den neuen gesetzlichen Regelungen sofort zurücktreten: "

Selbst eine Beteiligung an etwaige, wie hier vom Goldschmiedemeister erwähnte, Umbaukosten, würde ich ablehnen....denn ein Schmuckstück im Wert von 13.000€ sollte ohne zusätzliche Kosten für den Kunden tragbar sein.

👋

Entscheidend ist, warum die Krappe verbogen und abgerbochen ist. Meist liegt es daran, dass man ohne es zu bemerken irgendwo anstößt. Wenn es nicht am von vornherein brüchigen Material liegt, dann haftet der Händler nicht. Dann ist es wie bei einem Blechschaden beim Auto, für den haftet der Autoverkäufer auch nicht.
Da eine Krappe schon verbogen war und nicht gleich abgebrochen ist, spricht gegen einen Materialfehler. Denn eine gute Goldlegierung sollte schmiedbar sein und bei Druck erst einmal nachgeben. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
Nach meiner Sicht ist der Händler hierfür nicht in der Haftung.

Vielleicht kann er jedoch helfen, mit einer anderen Art der Fassung, einer geschlossen Fassung zum Beispiel, die den Stein besser schützt. Und vielleicht kommt er bei den Umbaukosten Euch etwas entgegen, um Euch als Kunden zu motivieren, beim ihm zu bleiben.

Heinrich Butschal,

Goldschmiedemeister und Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Illy3101 
Fragesteller
 21.11.2023, 18:26

Vielen Dank für die Antwort!

Das Material besteht aus 900er Platin.

Mit dem Ring wurde eigentlich immer gut umgeganen.

Die Verkäuferin meinte auch, dass es ein Materialfehler sein müsste, und dass das nicht sein darf. Sie hat sich auch entschuldigt.

Nichtsdestotrotz würde meine Verlobte den Ring nicht mehr tragen wollen.

Die Krappe wurde schon einmal verbessert und eine Nacherfüllung wurde in Anspruch genommen. Dies ist jetzt das zweite mal... und nun ist es sogar noch schlimmer. Wir können von Glück sprechen, dass der Ring nicht irgendwo anders abgefallen ist...

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Illy3101 
Fragesteller
 21.11.2023, 18:31

Nach der Reparatur (als die Krappe am wackeln war) ist sie dann komplett abgebrochen. Bei einem 13.000€ Ring, ist doch eine gewisse Stabilität zu erwarten oder? Es wird kein Beruf, kein Hobby ausgeübt, wo der Ring belastet wird....

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Na das nenn ich aber wahre Liebe 13.000€

Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an Kund:innen für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).26.04.2023

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So reklamieren Sie richtig - die sechs wichtigsten Punkte
 - (Kaufvertrag, Widerrufsrecht, Rückgabe)
Illy3101 
Fragesteller
 21.11.2023, 18:27

Das ist korrekt, eine Nacherfüllung in vorm von einer Reparatur wurde schon getätigt. (Da die Krappe verbogen war und der Stein wackelte). Nun ist die Krappe komplett kaputt und der Stein ist ab.... füge mal ein Bild ein

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Illy3101 
Fragesteller
 21.11.2023, 18:28
@Illy3101

Ein bild kann ich glaube ich leider nicht mehr einfügen...

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classica  22.11.2023, 07:25
@Illy3101

Dieses Gewährleistungsrecht steht Ihnen natürlich zu. Nach § 437 BGB können Sie auch vom Vertrag zurücktreten. Die AGB des Verkäufers ändern daran nichts. 

Voraussetzung ist aber, dass der Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist und eine erfolglose Fristsetzung erfolgt oder dieses unzumutbar ist. 

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