Rückgaberecht bei Eigenverschulden?

3 Antworten

Aus einer Beschädigung oder einem Mangel an der Ware, die/den du selbst zu verantworten hast, erwachsen keine Gewährleistungsansprüche.

Machst du unter Vortäuschung falscher Tatsachen (du hättest die Ware bereits defekt erhalten bzw. die Ware wäre aufgrund eines vorherigen Mangels kaputtgegangen) trotzdem Ansprüche geltend, nennen die Juristen das Betrug (§ 263 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Dann kann der Gerichtsvollzieher den TV jedenfalls nicht mehr pfänden, falls es immer noch um dieselbe dumme Frage geht.

Ob nun Eingehungsbetrug oder sonstiger Betrug, es bleibt beim Par. 263 Strafgesetzbuch.

Nein, aber mit etwas Glück eine Bewährungsstrafe.