Rückgaberecht bei Eigenverschulden?
Wie wird das gehandhabt? Angenommen man bestellt im Internet etwas und zerstört dies aus Versehen, sagt es dem Verkäufer aber nicht und schickt die Ware als Defekt zurück.
Bekommt man da eine Erstattung?
3 Antworten
Aus einer Beschädigung oder einem Mangel an der Ware, die/den du selbst zu verantworten hast, erwachsen keine Gewährleistungsansprüche.
Machst du unter Vortäuschung falscher Tatsachen (du hättest die Ware bereits defekt erhalten bzw. die Ware wäre aufgrund eines vorherigen Mangels kaputtgegangen) trotzdem Ansprüche geltend, nennen die Juristen das Betrug (§ 263 StGB).
Dann kann der Gerichtsvollzieher den TV jedenfalls nicht mehr pfänden, falls es immer noch um dieselbe dumme Frage geht.
Ob nun Eingehungsbetrug oder sonstiger Betrug, es bleibt beim Par. 263 Strafgesetzbuch.
Nein, aber mit etwas Glück eine Bewährungsstrafe.