Baumarkt möchte Nachzahlung?
Hallo,
wir haben uns in einem Baumarkt einen Bodenbelag aus einem Katalog ausgesucht und zusammen mit dem Verkäufer bestellt. Da die Ware nicht im Markt vorrätig war, musste sie erst bestellt werden. Wir haben natürlich auch eine Rechnung bekommen, die wir sofort vollständig an der Kasse bezahlt haben.
Man wollte uns Bescheid geben, wann wir den Boden abholen können.
Nach 7 Wochen warten haben wir dann angerufen und nachgefragt und erfahren,das der Verkäufer
1. die Ware bei einer Firma bestellt hat, die den Boden gar nicht produziert!
2.er einen falschen Preis eingetragen hat und wir erst den Restbetrag zahlen sollen.
Müssen wir die Nachzahlung leisten obwohl es der Fehler des Verkäufers war?
Meiner Meinung nach ist hier von unserer Seite alles richtig gemacht worden bzw. Ein rechtlicher Kaufvertrag vorhanden.
2 Antworten
Über § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums dürfte der Baumarkt da raus kommen. Ihr könnt ggf. einen Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 122 BGB), wenn ihr einen konkreten und bezifferbaren Schaden nachweisen könnt.
Unter den gegebenen Umständen würde ich aber den KV (einvernehmlich) auflösen und woanders kaufen.
Müssen wir die Nachzahlung leisten obwohl es der Fehler des Verkäufers war?
Nein - Ihr könnt auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wir möchten den Boden aber gerne haben, so wie wir ihn bestellt haben