Baumarkt möchte Nachzahlung?

2 Antworten

Über § 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums dürfte der Baumarkt da raus kommen. Ihr könnt ggf. einen Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 122 BGB), wenn ihr einen konkreten und bezifferbaren Schaden nachweisen könnt.

Unter den gegebenen Umständen würde ich aber den KV (einvernehmlich) auflösen und woanders kaufen.

Ben2022 
Fragesteller
 20.04.2023, 10:17

Danke für die Antwort

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Müssen wir die Nachzahlung leisten obwohl es der Fehler des Verkäufers war?

Nein - Ihr könnt auch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ben2022 
Fragesteller
 20.04.2023, 09:45

Wir möchten den Boden aber gerne haben, so wie wir ihn bestellt haben

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