Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1 Antwort

Du meinst den Zuschuss der Pflegekasse. Voraussetzung ist die vollstationäre Unterbringung, und dazu zählt betreutes Wohnen meistens nicht, manchmal doch.

Die Gesamtkosten müssten ja auf den Rechnungen stehen, wovon dann Leistungen der Pflegekasse oder anderer Träger abgezogen werden.

Wenn Du glaubst, dass hier die Einrichtung den Zuschuss kassiert, aber vergisst vom Rechnungsbetrag abzuziehen, erkundige Dich bei der Pflegekasse, ob er gezahlt wird.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiGvYC88_KCAxWQhv0HHakmDKEQFnoECBEQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.verbraucherzentrale.de%2Fwissen%2Fgesundheit-pflege%2Fpflegeantrag-und-leistungen%2Fpflegekasse-zahlt-leistungszuschlaege-zu-pflegeheimkosten-68404&usg=AOvVaw0Km5KlFmWTuM-DOSohieRL&opi=89978449