Eigenanteil bei Reha-Kur steuerlich absetzbar?
Hallo, ich habe einem Bekannten (schwerbehindert-80 %) bei der Steuererklärung geholfen und bei der Abgabe auf dem Finanzamt wurde der Eigenanteil über 280,00 Euro, den er bei der Reha-Kur (28 Tage à 10,00 Euro) gezahlt hat, gestrichen. Begründung: Dadurch hätte man zuhause ja auch das Essen und Trinken gespart. Ärgerlich ist jedoch, dass durch diese Streichung der 280,00 Euro der Mindestbetrag der außergewöhnlichen Belastungen (hier: 6 % vom Brutto) nicht erreicht wird, da die anderen aufgeführten Kosten alleine nicht ausreichen. Ich habe schon ziemlich viel im Internet recherchiert, aber nichts gefunden (Praxisgebühr, Zuzahlung Krankengymnastik ist absetzbar), aber zu dem Eigenanteil an Kurkosten war nichts zu finden. Eigentlich schade, auch in der Fachliteratur, die ich von einer Freundin ausgeliehen habe, war speziell nichts zu dem Eigenanteil bei den Kurkosten zu finden. Ich würde -sollte es hierzu einen Artikel geben, der die Handhabe regelt- gerne eine Kopie ans Finanzamt nachreichen. Weil es dauert sicher noch einige Tage bis der Sachbearbeiter den Fall auf den Tisch bekommt, und so kann man dann schon im Vorfeld eine neue Klärung des Sachverhalts herbeiführen.
Über eine Antwort -mit Quelltext- würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon mal. Gruß Moni
1 Antwort

Die Auskunft war richtig, denn die 10 Euro sind tatsächlich ja keine Zahlung für Kurkosten (medizinische Anwendungen usw.) sondern für de Ersparnis die man zuhause hat.
In den Anlagen und Erläuterungen zu § 33 EStG sind die Kosten die im Zusammenhang mit einer Kur abgezogen werden können, aufgeführt. die 10 Euro pro Tag gehören nicht dazu.