Rentner (70), und dazu noch Freiberufler (kleiner Unternehmer), ohne Umsatzsteuer. Gewinn/Jahr < 4500 €. Kann man das mit erlaubten Dazuverdienst verrechnen?

2 Antworten

Ich verstehe die Frage auch nicht. Wer ist "man" und will "das" (was bitte?) verrechnen?

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Ich verstehe die Frage nicht.

Mit 70 ist der Rentner doch Bezieher von normalem Altersruhegeld und somit völlig von irgendwelchen Anrechnungen verschont.

Wenn es anders sein sollte bitte unter "Details zur Frage" den Sachverhalt ergänzen.

Sollte der Fragesteller als freiwillig versichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner sein, dann zählt sein Gewinn natürlich zu dem Einkommen nach dem der Krankenversicherungsbeitrag berechnet wird.

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