Berechnung Lohnsteuer monatlich oder jährlich?

3 Antworten

Stimmt.

Wenn Du z. B. von jan. bis Mai monatlich 700,- Euro hattest udn danach 1.500,- monatlich, wurde Dir ab Juni eben mehr abgezogen, als es über die Jahrestabelle richtig wäre.

Aber achte auf Deine Dezemberabrechnung.

Der Arbeitgeber macht fast immer den "Lohnsteuerjahresausgleich," also mit der Dezemberabrechnung wird das Gesamtbrutto genommen, darauf die Jahrestabelle angewendet udn von dieser Summe alles abgezogen, was Du schon im Jahr bezahlt hast.

Wenn Du also im Dezember mehr ausgezahlt bekommst, als sagen wir im Vergleichsmonat Oktober, dann hast Du diesen Vorteil schon kassiert.

Dann bringt die Einkommensteuererklärung nur noch etwas, wenn Du im Bereich Werbungskosten noch etwas nachweisen kannst, was über 1.000,- Euro insgesamt pro Jahr ausmacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Erst Azubi, dann Facharbeiter: Da bekommst Du nach einer Steuererklärung gewiss einiges zurück, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember macht. Macht er den Ausgleich, dann können nur noch hohe Werbungskosten, Sonderausgaben etc. zu einer Steuerrückzahlung führen.:-)

Die Verschiebung durch Dein Urlaubsgeld ist nur ein kleiner Effekt.

Im nächsten Jahr zahlst Du wegen des durchgängigen Facharbeiterlohns schon ordentlich Einkommensteuern. Das macht aber nichts, denn Dein Nettogehalt ist ja auch kräftig gestiegen.

Aber wenn Du Dein Urlaubsgeld noch in diesem Jahr ausgezahlt bekommst, dann bleibt netto mehr davon übrig als im nächsten Jahr.

Die Geschichte mit dem Urlaubsgeld habe ich nicht verstanden.

Wenn Du in demselben Betrieb arbeitest, in dem Du auch die Ausbildung gemacht hast, wird der Betrieb Ende des Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich (wirklich!) vornehmen, in dem zuviel abgezogene Lohnsteuer wegen des ungleichmäßigen Verdienstes ausgeglichen wird. Danach entspricht der Steuerabzug dem Jahresverdienst. Ohne besondere Ausgaben, die Anzurechnen wären, wird eine Einkommensteuererklärung dann nichts mehr bringen.

Der Frage nach zu urteilen, bekommt er, wenn er Urlaub nimmt, einen Zuschlag (z. B. IG Metalltarif 50 %). Dadurch erhöht sich der Lohn entsprechend.

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