Ausziehen als Azubi?

5 Antworten

Dein Nettoeinkommen müsste so bei ca. 580 Euro liegen. Wenn du dann noch das Kindergeld von 192 Euro drauflegst kommst du auf 772 Euro.

Unterhaltsrichtlinien des OLG Celle:"13.1.2 Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 735 € ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Stu-diengebühren."

Demnach ist dein Bedarf gedeckt. Vielleicht gibt's noch BAB, aber damit kenne ich mich nicht aus.

Starte einfach klein: such dir eine Wohngemeinschaft, dann ist die Miete nicht so hoch. Dein Einkommen dürfte in den nächsten Jahren ja auch noch steigen.

Falsche Reihenfolge.

Zuerst ist mal die Frage, ob Du Unterhalt von Deiner Mutter beanspruchen kannst.

Zumindest wäre das mal Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, was Deine Mutter für Dich bekommt.

An zweiter Stelle dann Berufsausbildungsbeihilfe.

EnnoWarMal  17.04.2017, 07:01

Richtig. Kindergeld abzweigen und Halbwaisenrente beantragen.

Mit scheint, dass hier ein Auszug auch ohne die mütterlichen Missklänge nötig ist, denn nur so kann verhindert werden, dass Kindergeld und Halbwaisenrente angerechnet werden.

Und dem Bruder möchte man dasselbe raten, das geht auch mit 16. In welcher Stadt sind wir denn?

3
Hithull1995 
Fragesteller
 17.04.2017, 13:19
@EnnoWarMal

Vielen Dank für die Infos. Wir kommen aus Hannover. Und mein Bruder möchte nicht mit mir mitkommen sondern bei meiner Mutter bleiben.

0

Weil Du volljährig bist, brauchst Du ja schon mal nicht die Genehmigung Deiner Mutter zum Auszug.

Dir wurde hier ja schon Tipps gegeben: Wenn Du ausziehst, steht Dir das Kindergeld zu - der Kindergeldstelle machst Du dann entsprechende Mitteilung, warum und wohin das Geld dann überwiesen werden soll (nämlich auf Dein Konto).

Auch auf Halbwaisenrente wurdest Du hingewiesen. Und es kam das Stichwort BAB (damit kenne ich mich nicht aus).

Weil Du in der Ausbildung bist, bekommst Du wertvolle Infos rund um Ausbildung und Finanzierung Deines Lebensunterhalts, indem Du googelst mit

Azubi + Azubine

Falls Dein Einkommen dann immer noch nicht reicht (was ich mir nicht vorstellen kann: Normalerweise dürfen U25 (= unter 25-Jährige) nicht ausziehen, um dann finanzielle Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten (Sozialamt wäre dann nicht zuständig). Es gibt aber Ausnahmen - siehe hier:

Thema: HärtefallregelungAuszug U25
http://www.sozialleistungen.info/foren/wohnung-und-miete/t-haertefallregelung-fuer-auszug-unter-25-a-2340.html

…und lies auch dies:

Achtung Hartz IV- Kinder, Kinder, Teil IV
http://www.strassenfeger.org/archiv/article/2523.0018.html

Der Anteil des Hauses gilt als Vermögen. Vermutlich kann das nicht als verwertbares Vermögen betrachtet werden (sicher bin ich mir aber nicht).

Wenn Du hierzu oder überhaupt wegen Deiner Situation weiteren Beratungsbedarf hast, empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

.

FALLS Du Kontakt aufnehmen musst mit dem Jobcenter, hier meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Hallo,

am besten bei der Agentur für Arbeit nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erkundigen.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdew/~edisp/l6019022dstbai378655.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378658

Wenn die Ausbildung endet, sofort die Agentur für Arbeit informieren. Sonst kommt es zu einer unangenehmen Rückzahlung der BAB!

Weder vom Sozialamt noch vom Jobcenter gibt es für Azubis Leistungen!

Gruß

RHW


RHWWW  17.04.2017, 15:48

Die 25%-Hausanteil abzüglich der finanziellen Belastungen auf dem Haus gelten als Vermögen und sind beim Antrrag auf BAB anzugeben.

0