Reifen durchdrehen?

2 Antworten

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten, §30 StVO

Einige Beispiele für unnötigen Lärm finden sich in der Verwaltungsvorschrift zu diesem Paragrafen:

1 I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch

1. unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge,

2 2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen,

3 3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren,

4 4. zu schnelles Fahren in Kurven,

5 5. unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln.

6 II. Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.

Wenn du die Reifen durchdrehen lässt, erzeugt das unnötigen Lärm und ist dann ein Verstoß gegen die StVO.

Der Bußgeldkatalog sagt hierzu:

Tatbestandsnummer 130100 (Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.) Das Bußgeld beträgt 80 Euro, kein Punkt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Paragraphen statt Kreuzworträtsel.

Wenn es nach mir geht, sollte man dir dafür den Führerschein wieder einziehen.

Neben dem unnötigen Lärm verpestet Du noch zusätzlich damit die Umweld.

Und Ps:

Was Du gut/cool findest, finden die meisten anderen einfach nur sche...!