Kann man mit 14 messer tragen?

2 Antworten

Der Tatvorwurf dürfte hier "Schwer Raub" lauten (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) (hier im Versuch). Die Drohung mit dem Messer ist IRRC n.h.M. ein Einsatz in diesem Sinne.

Nach allgemeinem Strafrecht ist diese Tat mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Das wird auch im Jugendstrafrecht nicht lustig. Geldstrafen kennt das JGG übrigens nicht.

Eine Supsendierung von der Schule ist durchaus möglich. In der JVA gibt es auch eine Schule...

senior1  17.11.2022, 20:22

Der Tatvorwurf "Schwerer Raub" ist falsch. "Versuchter schwerer Raub" ist korrekt. §249 ist eher im Spiel.

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Answer123  22.11.2022, 09:44
@senior1

Der Hinweis auf den Versuch ist in meinem ersten Satz bereits enthalten. Im Übrigen ist § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB korrekt.

Aber im Detail soll der FS sich das von seinem Strafverteidiger erklären lassen, hier dürfte ohnehin ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen.

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Während ein Erwachsener zum Beispiel bei einem schweren Raub zu mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe verurteilt würde, kann der Verteidiger eines Jugendlichen oder Heranwachsenden mitunter eine Jugendstrafe auf Bewährung erreichen. Laut § 18 JGG liegt die Dauer der Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Woher ich das weiß:Recherche
Answer123  22.11.2022, 09:52

Korrekt. Allerdings würde ich dich darum bitte, bei wörtlicher Übernahme ganzer fremder Textpassagen die Quelle anzugeben.

Die Seiten des VFR sind übrigens nicht gerade für ihre Korrektheit bekannt...

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