Kann man mit 14 messer tragen?
Also wir warn in schule meine freund wollte jemanden geld nehmen und die hat nein gesagt und er hat meine messer genommen nur so zeigen und wir haben nix genommen und diese hat uns lehler gepetzt und die haben polizei angerufen und so ich bin jetzt 10 tag suspendiert und meine freund auch. Meine frage ist was passiert mit mir bekomm ich geld strafe oder so oder die schmissen mich raus oder so was bekomm ich
2 Antworten
Der Tatvorwurf dürfte hier "Schwer Raub" lauten (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) (hier im Versuch). Die Drohung mit dem Messer ist IRRC n.h.M. ein Einsatz in diesem Sinne.
Nach allgemeinem Strafrecht ist diese Tat mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bedroht, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Das wird auch im Jugendstrafrecht nicht lustig. Geldstrafen kennt das JGG übrigens nicht.
Eine Supsendierung von der Schule ist durchaus möglich. In der JVA gibt es auch eine Schule...
Der Hinweis auf den Versuch ist in meinem ersten Satz bereits enthalten. Im Übrigen ist § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB korrekt.
Aber im Detail soll der FS sich das von seinem Strafverteidiger erklären lassen, hier dürfte ohnehin ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen.
Während ein Erwachsener zum Beispiel bei einem schweren Raub zu mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe verurteilt würde, kann der Verteidiger eines Jugendlichen oder Heranwachsenden mitunter eine Jugendstrafe auf Bewährung erreichen. Laut § 18 JGG liegt die Dauer der Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Korrekt. Allerdings würde ich dich darum bitte, bei wörtlicher Übernahme ganzer fremder Textpassagen die Quelle anzugeben.
Die Seiten des VFR sind übrigens nicht gerade für ihre Korrektheit bekannt...
Der Tatvorwurf "Schwerer Raub" ist falsch. "Versuchter schwerer Raub" ist korrekt. §249 ist eher im Spiel.