Rechnungskorrektur nach Steuerbescheid?

2 Antworten

EÜR: die Rückzahlung mindert Deine Einnahmen. Sie geht also dort als negativer Betrag ein.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich analog um einen negativen Umsatz. Er mindert also Deine sonstigen Umsätze.

Vielen Dank. Mir ging es vor allem um die Frage, ob das Finanzamt dieses Vorgehen irgendwie kritisch sehen könnte. Im Endeffekt werden ja hier Einnahmen "vorgezogen" und in einem späteren Jahr werden entsprechende Ausgaben gebucht. Hier könnte man ja "böswillige Absicht" des "Finanztunings" unterstellen. Andererseits ist dies ein einmaliger Fall und in gewissen Rahmen lassen sich ja eh Gewinne / Verluste über die Jahresgrenze verschieben...

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@chrisac

Unter Umständen könnte das Finanzamt nachfragen und die Unterlagen dazu sehen wollen. Das sollte aber kein großes Problem sein.

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Anders geht es doch gar nicht, siehe § 11 EStG und § 17 UStG.