Rechnung nach Spanien stellen als Kleinunternehmer in Deutschland?

1 Antwort

Ich habe eine Leistung in Spanien erbracht.

Jetzt wäre es erstmal interessant zu wissen, welche Art von Leistung und ob es Vorort in Spanien erfolgt ist, also bei einer persönlichen Anwesenheit.

Die Frage nach der NIF sagt mir nämlich, dass man Dich für einen Einheimischen hält. Numero Identificacion Fiscal.

Würdest Du als Ausländer dort eine Einkommensquelle haben, hättest Du eine NIE zu beantragen, Numero Identificacion Extranero.

Ggf. auch eine N.IVA Numero Identificacion Valor Anadido (Entspricht der USt-ID in Deutschland.

Deine Frage ist somit nicht zu beurteilen, weil wir nicht wissen, was Du geleistet hast, ob die Absendeadresse eine deutsche, oder spanische ist, ob Du für eine Privatperson, oder für einen Unternehmer geleistet hast und ob Du neben Deiner Betriebsstätte in Deutschland, auch eine in Spanien hast.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin vor Ort gewesen während meines Urlaub. Habe dort in einer privaten Kletterhalle einen Tag gearbeitet und darüber die Rechnung gestellt. NIF, NIE oder ähnliche Nummern besitze ich nicht, weil ich in Deutschland wohnhaft bin und diese Gewerbe betreibe. Im Ausland keine "Niederlassung". Eine Verwechslung schliesse ich erstmal aus, da mein Spanisch nicht spanisch genug ist, die Rechnung mit deutscher Anschrift war und ich schonmal nachfragen musste was in der spanischen Rechnung drinstehen muss damit der Auftraggeber keine Probleme kriegt.

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@maddinc

Entschuldige, aber wenn ich Frage welche Leistung Du erbracht hast, dann meine ich die Art der Tätigkeit und nicht in welchen Räumlichkeiten. Dass ist hier nicht ganz unwichtig. In einer Kletterhalle, kann ich die Kletterwand, oder die Installation auf der Toilette reparieren (Leistung an einem Gebäude), oder als Kletterlehrer arbeiten (unterrichtende Tätigkeit). Ausserdem hatte ich vergessen zu fragen, wer die Mail geschrieben hat, das die NIF fehlen würde.

Wenn der Leistungsempfänger wusste, dass Du aus dem Ausland bist, so ist die Frage nach der NIF absolut dämlich und zeigt nur, dass der keine Ahnung hat, bzw. zum ersten Mal geschäftlich mit einem Ausländer zu tun hat.

Gehen wir mal vom Normalfall aus, so ist das ein innergemeinschaftlicher Umsatz.

Du schreibst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, aber nicht mit dem Zusatz "keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG" sondern "innergemeinschaftlicher Umsatz. Wichtig für "ohne Umsatzsteuer" ist, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist. Der müsste Dir seine N.IVA geben, zum Zeichen, dass er Unternehmer ist.

Mit Deiner Betriebsstätte in Deutschland kannst Du von Spanien weder eine NIF, noch eine NIE und auch keine N.IVA bekommen.

Damit sein Nummerhunger gestillt ist, kannst Du ja Deine deutsche Steuernummer einsetzen.

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@wfwbinder

Danke vielmals. Ich habe ihm schon meine Steuernummer gegeben. Reicht nicht, da er (Besitzer und Betreiber) unbedingt diese Nummer braucht. Ich habe Kletterrouten montiert und ihm darüber auch die Rechnung gestellt wie ich es in Deutschland auch mache seit mehreren Jahren.

Ich gehe davon aus, das er Schema F abspulen will wie bei einer normalen Rechnung aus Spanien. Ich habe allerdings nicht so viel Erfahrung ihm sagen zu können, dass das in Deutschland halt etwas anders mit den Rechnungen funktioniert und so die normale Rechnung in Deutschland gestellt wird und ich ihm nicht sagen kann wie es muss, da ich noch nie in dieser Situation war.

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@maddinc

Es ist eine Leistung an einem Gebäude, somit ist Ort der Leistung Spanien. Es ist ein innergemeinschaftlicher Umsatz, er muss Reverse Charge die Umsatzsteuer (spanische) selbst zahlen udn zieht sie sich als Vorsteuer gleich wieder ab.

Anscheinend hat er noch nie von einem Ausländer etwas machen lassen.

Die Vorschriften für diese Innergmeinschaftlichen Sachen sind nun mal so.

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@wfwbinder

Vielen Dank! Werde ihn sofort anrufen und das klären. Sie haben mir sehr geholfen!

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@maddinc

Was ist denn aus dieser Sache eigentlich geworden? Hat sich der Spanier dazu hinreißen lassen, mal einen Steuerberater aufzusuchen und sich die Rechtslage erklären lassen?

ein innergemeinschaftlicher Umsatz.

Das ist der einzige, aber wirklich unwesentliche Punkt, der in den Ausführungen von wfwbinder nicht stimmt. Aber das liegt auch daran, dass die Information mit der Montage erst danach kam.

Offen ist geblieben, ob du das Material selbst mitgebracht hast (Werklieferung) oder ob das Material durch den Auftraggeber gestellt wurde (Werkleistung).

Das wären zwei unterschiedliche Tatbestände, die sich allerdings nur darauf auswirken, in welcher Zeile der Umsatzsteuererklärung der Umsatz eingetragen wird. Am Ergebnis ändert es nichts.

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