Rauswerfen der Freundin?

3 Antworten

Es ist Dir sogar anzuraten, sie so schnell als möglich rauszuwerfen, damit sie Dich nicht noch als Abschiedgeschenk beim Vermieter verrät.

Denn es kann hier mit viel bösem Willen ein nicht offiziell gemeldetes Untermietverhältnis unterstellt werden, zwei Monate werden schnell zu drei Monaten und zu vier Monaten .... . Es gibt zeitliche Beschränkungen bei Besuchen mit Übernachtungen in Mietwohnungen. Aber das weisst Du wahrscheinlich selbst, falls nicht, recherchiere dazu im Internet.

Als Ausstiegshilfe aus der eigenen Wohnung kannst Du ihr bei der Wohnungssuche behilflich sein. Die allergrößte Ausstiegshilfe ist der konsequente Verzicht, was bedeutet: nicht mehr durchfüttern, keine Einkäufe mehr bezahlen, kein Sex mehr, kein Kuscheln und weitestgehend ignorieren ("Am langen Arm verhungern lassen" nennt man sowas) Wenn Du dich weiterhin zu inkonsequent gibst, geht sie nie, oder nur dann, wenn sie was Besseres gefunden hat.

Die positive Wendung: Du beharrst endlich per offiziellem Untermietvertrag oder per Integration in den Hauptmietvertrag auf eine Beteiligung an der Miete. Dazu müsste die Dame über entsprechende Knete verfügen, vermutlich tut sie genau das nicht.

Es gibt immer einen, der einen ausnutzt und es gibt immer einen, der sich ausnutzen lässt.

Maerz2019  13.12.2020, 11:19

Achso ich vergaß noch etwas Wichtiges aufzuschrieben: ein nicht angemeldetes Untermietverhältnis kann vom Vermieter (mit viel bösem Willen) zu einer fristlosen Kündigung des Mieters führen!

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Vor 2 Monaten zog meine Freundin zu mir mit Sack und pack

mit Deiner Billigung ( und der Zustimmung des Vermieters ) und folgend durch Dich ausgestellter Wohnungsgeberbescheinigung?

Wenn nicht .... kannst Du Dich noch auf einen "Besuch" berufen und sie umgehend vor die Tür setzen.

Ist sie jedoch unter dieser Anschrift gemeldet - hat Ihre eigenen Möbel mit in diese Wohnung gebracht ..... dann sieht es anders aus. Kannst Du Dich darauf berufen, dass sie bei Dir in eine überwiegend ! von Dir möblierte Wohnung eingezogen ist, so gilt eine verkürzte Kündigungsfrist ( für möblierten Wohnraum = müssten 14 Tage sein ), ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist ( für einen hier wohl stillschweigend eingegangenen "Untermietvertrag" ) = 3 Monate.

bis heute hat sie nichts bezahlt ich verlangte auch nichts

nur ..... worüber beschwerst Du Dich jetzt eigentlich, wenn Du nie klare Grenzen aufgezeigt hast - konkrete Forderungen gestellt hast .... das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

kann ich sie unter Berücksichtigung einem Monat Rauswerfen , oder sogar sofort

Da es mutmasslich keinen Mietvertrag gibt, kannst Du sie natürlich ohne Frist aus der Wohnung bugsieren (von jetzt auf gleich). Das Risiko bleibt aber über den Jahreswechsel hinaus bestehen: dass sie nicht so sang- und klanglos ausziehen wird. Vermutlich wird der Trennungsprozess nicht so einfach, wie Du dir das vorstellst.