Klare Frage - klare Antwort: das kommt drauf an.

  • Welche Steuer?
  • Was wird verkauft?
  • Wer ist der Käufer?
  • Womöglich: In welcher Größenordnung wird verkauft?

Um nur einige Sachen zu nennen. Wenn Grundstücke verkauft werden, kommen noch ganz andere Fragen hinzu. Ebenso bei Waffen oder Lotterielosen.

Ich hoffe, du weißt jetzt Bescheid....

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Bei all den Antworten, bei denen auch was Richtiges dabei ist, fehlt die konkrete Aussage, für welches Jahr denn nun eigentlich noch die Steuererklärung abgegeben (und veranlagt) werden kann.

Die normale Verjährungsfrist dauert vier Jahre.

Wann sie beginnt, ist aber unterschiedlich:

Wenn man eine Steuererklärung abgeben MUSS, aber keine abgegeben HAT, dann beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr, für das die Erklärung abgegeben werden soll. Auf diese weise kommt man zu sieben Jahren. Plumpst die Steuererklärung 2005 also bis zum 31. Dezember 2012 in den Briefkasten des Finanzamts, so wird noch veranlagt.

Wenn man keine Erklärung abgeben MUSS, aber DARF (Antragsveranlagung), so beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres. Bis zum 31. Dezember 2012 muss als die Steuererklärung 2008 im Briefkasten des Finanzamtes liegen, dann wird noch veranlagt.

Die zwei Jahre, die du irgendwo gelesen hast, sind Geschichte. Die hat der BFH kassiert und später der Gesetzgeber aus dem § 46 EStG gestrichen.

Aber Achtung! Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist keine Steuerfestsetzung Hier gelten die zwei Jahre weiterhin.

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