Radarstrafe und anschließender Unfall?

4 Antworten

Meiner Meinung nach hast Du in den letzten 8 Monaten bewiesen, dass Du zum Führen eines PKW nicht geeignet bist.

Ich befürchte, was allerdings für Deine Umwelt gut und richtig so ist, dass die Führerscheinstelle vermutlich auch noch eine MPU anordnen wird.

Deine Delikte sind nur angedeutet:

war vor 3 Monaten auf dem Radar

Wie viel warst du wo zu schnell ?

Unfall mit einer Straßenbahn

Was genauer ? Hast du der Straßenbahn etwa die Vorfahrt genommen ?

Ich habe keine Ahnung, was Du mit einer "Radarstrafe" meinst.

Während meiner dritten Sitzung hatte ich einen Unfall mit einer Straßenbahn.

Du warst also in der Sitzung des Aufbauseminars und hattest den Unfall? Sehr unwahrscheinlich. Passierte es auf dem Weg hin oder zurück?

Deine Beschreibung ist vage, unpräzise und unvollständig. Daher läßt sich nichts wirklich im Detail zum Vorgang vermuten.

Zum Thema Unfall mit der Straßenbahn kann ich Dir jedoch folgendes sagen:

Imi Gegensatz zu Unfällen mit Personen oder Pkw, die vor allem zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen (es sei denn, es liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, dann greifen §315b und §315c StGB), sind Unfälle mit Schienenfahrzeugen generell auch im strafrechtlichen Bereich (§315 und §315a StGB).

Fahrzeuge des Rettungsdiensts, die mit Sonderrechten unterwegs sind, dürfen alle möglichen Ordnungswidrigkeiten begehen, jedoch keine Straftaten. Daher können sie entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstrasse fahren, rote Ampeln missachten und Geschwindigkeitsbeschränkungen überschreiten, aber in keinem Fall einen Zug oder eine Straßenbahn gefährden.

Sollte durch das Bremsmanöver der Straßenbahn jemand im Fahrzeug eine Verletzung davongetragen haben (z.B. gestürzt sein), liegt ein Personenschaden vor. Benötigt der Fahrer der Straßenbahn nun psychologische Betreuung, da das Trauma des Unfalls ihm zu schaffen macht, liegt ebenso ein Personenschaden vor. Es wird daher eine strafrechtliche Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft folgen.

Du sagtst nichts über die Ursache, den Ablauf und die konkreten Folgen des Unfalls. Davon wird es abhängen, wie die Staatsanwaltschaft den Vorgang einstuft.

Ein Bußgeld wird wohl auf jeden Fall kommen, vielleicht auch der Verlust des Führerscheins. Das wäre jedoch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, wird in diesem Rahmen auch die Bewertung bezüglich Geldstrafe zu verhandeln sein. Ein Bußgeld wäre daher momentan für Dich noch positiv, da dann nämlich eine strafrechtliche Verfolgung wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

Die strafrechtliche Behandlung hängt von den genauen Umständen ab. Deine Beschreibung ist zu vage, um auch nur eine Vermutung abzuleiten.

Nach Deinen Angaben, auch wenn sie vage sind, bist Du ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.