Privatverkauf einbauküche Nachmieter: in Einkommensteuererklärung?

3 Antworten

Natürlich nicht. Haushaltsgegenstände können natürlich gebraucht weiter verkauft werde, ohne jede Einschränkung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein, muss sie nicht. Sie handelt nicht gewerblich und auch § 23 EStG ist nicht einschlägig (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Säezte 1 und 2 EStG.

Gibt es eine Grenze (z.B. 500 oder 1000 Euro) dafür? Gilt das auch für weitere Möbel der Wohnung, wenn A etwas weiteres verkauft (nur beim Umzug, d.h. z.B. innerhalb 2 Monate und dann nicht mehr)? danke im Voraus!

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@US2021

Hast Du den zitierten Paragrafen nicht gelesen?

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Privater Weiterverkauf persönlicher Güter unterliegen nicht der Steuerpflicht.