Gewerbe - Wie Rechnung vorweisen bei Privatverkäufen?
Im Normalfall, wenn ein Kunde etwas über die Webseite (zb. OnlyFans, FanSeven) kauft, erhält der Content Creator ja einen "Kaufbeleg" bzw. Verkaufsbeleg.
Wie läuft das nun aber ab wenn Kunden privat schreiben und fragen, ob sie mit Echtzeitüberweisung bezahlen können. Zwecks der Anonymität wollen die natürlich auch keine privaten Daten rausgeben und die Plattformen bieten Echtzeitüberweisung in der Regel nicht an.
Wenn das Finanzamt mal Rechnungen haben wollen, wie soll man dann dieses nachweisen? Oder reicht hier der Überweisungsbeleg vom Bankkonto?
Die Jährliche EÜR wird über ELSTER gemacht.
2 Antworten
Das Finanzamt will Rechnungen von dem der sie bezahlt hat, damit nachgewiesen wird, warum er z. B. den Betriebsausgaben abzug begehrt.
Du wirst gefragt, wie viel Du eingenommen hast und das kannst Du mit den Kontoauszügen, Paypalabrechnungen usw. nachweisen.
Alles kein Problem, mache Dir keine Gedanken.
Alles klar. Danke für die Rückmeldung.
Dann reicht eine einfache Tabelle / Haushaltsbuch um zumindest für einen selber einen Überblick der Einnahme / Ausgaben zu haben.
Da es keine Pflicht gibt, Privatkunden überhaupt Rechnungen auszustellen, können hier auch keine Rechnungen verlangt werden. Die Kontoauszüge mit den Zahlungseingängen dagegen können verlangt werden, die sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
Alles klar. Danke für die Rückmeldung.
Dann reicht eine einfache Tabelle / Haushaltsbuch um zumindest für einen selber einen Überblick der Einnahme / Ausgaben zu haben.
Kontoauszüge & Co, sind ja dann kein Problem.