Privatschule händigt keine Schulbescheinigung aus wegen unentschuldigten Fehlen trotz Beitragszahlung?
Hallo,
Ich habe im Jahr 2020/21 die 12 Klasse Bereich Wirtschaft auf einer Privatschule besucht. Habe viel Krankheitsbedingt gefehlt (waren auch dummerweise einige unentschuldigte Fehlzeiten dabei). Zu dem Zeitraum war ich in einer Familienversicherung und der Schule habe ich die Schulbeiträge auch bis Juni einschließlich voll gezahlt. Die Krankenkasse braucht nun einen Nachweis dass ich von Februar-April die Schule besuchte. Die Privatschule möchte mir aber keine Schulbescheinigung ausstellen da ich in dem Zeitraum gefehlt habe, obwohl ich angemeldet war und Beiträge gezahlt habe. Wie ist meine Rechtslage? Müssen sie mir eine Bescheinigung ausstellen?
Ansonsten habe ich einen Beitragsrückstand von mehreren Tausend Euro die ich unmöglich zahlen kann.
Bitte um dringende Hilfe! Danke!
MfG
3 Antworten
Irgendwo im Vertrag oder der Schulordnung wird drinn stehen, wieviel Tage man fehlenkann, bevor der Schulbesuch als nicht gültig gild. Du wirst drüber sein mit deinen Fehltagen, daher keine Schulbescheinigung.
Nein, du muss keine paar Tausend € nachzahlen. Auch wenn die KK erstmal damit droht. Du wirst Nachweise vorlegen müssen, was du in der Zeit verdient hast, bzw deinen Unterhalt und dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den niedrigsten Beitrag von knapp 200 €/Monat eingestuft. Ergo wird sich eine Nachzahlung von rund 1500-2000 € ergeben.
Die Schule ist im Recht, da sie dir die Anwesenheit bescheinigen soll, die faktisch aber nicht stattgefunden hat. Da ist die Rechtslage sehr eindeutig. Es ist völlig irrelevant, ob du Beiträge bezahlt hast. Du warst körperlich nicht anwesend.
Nein, das ändert nichts. Du hast den absolut überwiegenden Teil gefehlt und somit die Schule physisch nicht besucht.
Warst Du denn schon über 23 Jahre alt? Unter 23 reicht es ja auch aus, nicht erwerbstätig zu sein, da brauchst Du nicht unbedingt eine Ausbildungsbescheinigung.
Ich hatte überwiegend gefehlt in den letzten Monaten des Schuljahres war aber durchaus 1-2 die Woche noch anwesend ändert dies etwas an der Sachlage?