Privater Besitz über Kleingewerbe verkaufen?
Hallo zusammen,
ich melde in etwa 6-7 Wochen ein nebenberufliches Kleingewerbe (Handel mit Spielwaren) an. Jetzt stellt sich für mich noch die Frage ob ich vor kurzem gekaufte Artikel (noch als privat Person) als gewerbetreibender in die EÜR als Warenanschaffungskosten mit dem regulärem Preis mit einrechnen darf? Die Originalrechnung sind natürlich alle vorhanden.
Danke für eure Hilfe
1 Antwort
Wofür hast Du die Sachen gekauft?
Für Dich privat, oder schon, um sie im Betrieb zu verkaufen?
Dein Irrtumscheint zu sein, dass der Betrieb erst mit der Gewerbeanmeldung beginnt.
Dein Betrieb begann indem Moment, als Du den Entschluss gefasst hast.
Also, wenn Du die Sache gekauft hast, um sie zu verkaufen, waren es Betriebsausgaben.
Sonst würdest Du es aus dem Privatvermögen in den Betrieb einlegen.
Danke für Ihre kompetente Antwort. Teilweise wurde die Waren für das Gewerbe gekauft, teilweise sind diese auch aus meiner persönlichen Sammlung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich die gekauften Waren nach der Gründung dann als Betriebsausgaben eintragen.
Als kleiner Zusatz: die Gründung kann deswegen erst in 6-7 Wochen Erfolgen, da ich für 2 Monate die Partnermonate in Elternzeit nehme. Würde ich das Gewerbe vor der Gründung anmelden, wäre der Bemessungszeitraum in 2022 und damit das Elterngeld aller Voraussicht etwas weniger.