Kann ich in Spanien leben und arbeiten und gleichzeitig ein Kleingewerbe in Deutschland anmelden?

2 Antworten

Wenn Du in Deutschland ein Gewerbe angemeldet hast udn nach Spanien gehst, was wird dann hier aus dem Betrieb?

Bleibt die Adresse bestehen? Wenn nein, hat Dein Gewerbe ja keine Betriebsstätte mehr, würde also aufgelöst sein.

Wenn Du hier Deine Betriebsstätte behältst, ist es kein Problem mal ein paar Monate nach Spanien zu gehen, um zu arbeiten.

Wenn Du Deine Adresse hier auflöst, fangen die Probleme an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du länger als 6 Monate in Spanien arbeiten willst, ist das dortige FA für Dich zuständig. Daher mußt Du auch mit Spanien abklären ob Du in Deutschland ein Gewerbe zu welchen Konditionen betreiben kannst. Ob es in Spanien eine vergleichbare Regelung mit einem Kleingewerbe gibt, ist mir unbekannt.

Also könnte ich bis zu 6 Monate in Spanien leben, arbeiten und in Deutschland ein Kleingewerbe anmelden?

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@Mary92

Wenn Deine Tätigkeit weniger als 6 Monate in Spanien beträgt wird das deutsche FA weiterhin für Dich zuständig sein, dann gannst Du auch nach deutschem Recht ein Kleinunternehmen durchführen.

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@Snooopy155

Die Aussage ist in der Eindeutigkeit gefährlich. diese 6 Monate beziehen sich vermutlich auf die sogenannte "183 Tage Regel," aber die betrifft fast nur Arbeitnehmer.

Es ist hier, wenn es einen Gewerbebetrieb gibt, völlig belanglos.

Viel interessanter ist, ob der Betrieb in Deutschland aufgelöst wird, weil eventuell durch den Wegzug keine Betriebsstätte mehr vorhanden ist.

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