Polizisten angelogen, Was von Strafe bekommt man?

2 Antworten

Setzt sich der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis hinter das Steuer, macht er sich gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

wenn man dem Beifahrer nachweisen kann das er wußte das der "Täter" keinen Führerschein hat, dann wird er auch seinen wohl für einige Zeit abgeben, denn er hat es geduldet das jemand ohne Lappen fährt.

Danke für die Antwort. Also Der der Führerschein hat wenn er nicht wusste dass der andere kein Führerschein hatte und seine Aussage ändert bekommt er keine Strafe mehr?

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dann wird er auch seinen wohl für einige Zeit abgeben, denn er hat es geduldet das jemand ohne Lappen fährt

Muss ich dich korrigieren. Das gilt nur, wenn ich mein Auto jemandem gebe, der keinen Führerschein hat.

Hier ist der Fahrer mit dem PKW seines Vaters gefahren. Der Beifahrer war somit nicht beteiligt und kann insoweit nicht belangt werden.

Durch seine Aussage hat sich der Beifahrer lediglich der versuchten Strafvereitelung strafbar gemacht.

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@Frommwood

ja da gebe ich dir in soweit Recht das der Beifahrer eigentlich nur Belangt werden kann wenn es sein Fahrzeug ist, da er sich vor Fahrtantritt davon überzeugen muß ob der andere einen Führerschein hat.
Aber sollte dem Beifahrer nachgewiesen werden können das er wußte das der Fahrer keinen Lappen hat, dann kann er belangt werden weil er ihn hat wissentlich ohne Lappen hat fahren lassen.
Es muß ihm natürlich nachgewiesen werden können, wird schwer sein, aber die Möglichkeit besteht.

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@Schubert610

Wenn Du das so fortführst, müsste ich doch jeden anzeigen, der eine Straftat begeht, sobald ich etwas davon mitbekomme. Zum Glück zwingt uns der Staat aber nicht zu solchem Denunziantentum.

“Das bloße Mitfahren in einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist oder keinen Führerschein besitzt, hat für den Beifahrer in der Regel keine Konsequenzen. Dies gilt aber nur, wenn der Beifahrer die Tat nicht aktiv unterstützt (Beihilfe) oder den Fahrer dazu auffordert (Anstiftung).“

https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/beifahrer/#fahrerlaubnis

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@Frommwood

Nicht ich und auch nicht du, wir müßen Niemanden anzeigen, das ist nun sehr weit hergeholt, aber wie du schon geschrieben hast:

Zum Glück zwingt uns der Staat aber nicht zu solchem Denunziantentum.

Ich schreibe mal als Beispiel wie ich das in diesem Fall hier meine:
Fahrer und Beifahrer sind beste Freund, beide waren zur gleichen Zeit in der Fahrschule und einer macht den Lappen und der andere fällt durch die Prüfung, somit wissen beide voneinander wie der Stand der Dinge ist.
Richtig?
ja Richtig.
Nun erfährt das die Polizei bei ihrer Recherchen zu diesem Fall, und schon bekommt der Beifahrer eine Strafe weil er seinen Kumpel wissentlich ohne Lappen hat fahren lassen.

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@Schubert610

Tut mir leid aber Du liegst in meinen Augen falsch. Mir ist kein Straftatbestand bekannt, der was Wissen um oder Dulden einer Straftat eines anderen selbst unter Strafe stellt.

Wenn Dir eine konkrete gesetzliche Regelung bekannt ist, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

Wen ich bei jemandem mitfahre, der keinen Führerschein hat, bin ich weder selbst aktiver Täter, noch Gehilfe oder Anstifter.

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@Frommwood

Ich kann dir leider dafür keine gesetzliche Regelung nennen, ich weiß es nur von einem Bekannten, das liegt aber auch schon viele Jahre zurück, da wurde der Beifahrer zu einer Geldstrafe verurteilt, es kann natürlich sein das sich die gesetzliche Regelung dahingehend geändert hat und solche "Fälle" nicht mehr verfolgt werden und der Beifahrer keine Strafe dafür bekommt.

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@Schubert610

Ich sehe hier -abseits der (versuchten) Strafvereitelung- ebenfalls keine strafbare Handlung des Beifahrers. Eine aktive Beihilfe (in welcher Form sollte diese erfolgt sein?) oder eine Anstiftung wäre ihm wohl schwer nachzuweisen. Die reine Duldung der Straftat ist nicht strafbar.

Zu dem von Schubert610 genannten Fall kann ich nichts sagen, ohne die Details zu dem damaligen Fall zu kennen.

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§ 258 Abs. 1 StGB:

“Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bestraft wird hier aber nur der tatsächliche Beifahrer. Der tatsächliche Fahrer darf als Täter (Fahren ohne Fahrerlaubnis) so viel lügen, wie ee will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich danke für die schnelle Antwort. Was wenn der 1. Person nach einem Tag seine Aussage ändert? Also die Wahrheit sagt

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@Ahmed22

Dann hat er die Straftat ja trotzdem schon begangen. Die neue, richtige Aussage kann natürlich zugunsten berücksichtigt werden.

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@Ahmed22

Die Wahrheit sagen ist immer gut, weil es ja eh Zeugen gegeben hat.

Strafe gibt es trotzdem.

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