Polizeieinsatz nach Alarmierung, wer zahlt die zerstörte Tür?
Nach Rückkehr aus meinem Urlaub und anschließender Rücksprache mit meinem Mieter, berichtete er mir, dass er am 12.02.2023 den Verdacht eines Einbruches in unsere Wohnung hatte. Geräusche gehört.
12.02.2023 um 23:51 Uhr wurde durch meinen Mieter , die Polizei Wolfsburg über den Notruf alarmiert. Nach seinen Ausführungen wurde das Haus zunächst umstellt.
Bei dem Polizeieinsatz wurde dann versucht die Tür mit Gewalt zu öffnen (Fußtritt). Angeblich Geräusche in der Wohnung. Die Stabilität der Tür verhinderte dies größtenteils. Danach wurde nach einem Schlüssel gefragt, der wurde durch meinen Nachbarn bereitgestellt. Nach Öffnen der Tür mit dem Schlüssel und anschließender Durchsuchung des Hauses wurde kein Einbrecher und auch keine Einbruchspuren gefunden.
Trotzdem kam es an der Tür durch die Tritte (zweimal) zu erheblichen Schäden hinsichtlich der nachträglichen Verschlussmöglichkeit.
Die Tür hat Risse im Bereich des Schließmechanismus und auch der Zarge. Durch die Stauchung ist die Tür in der Zarge sehr wackelig.
Meine Versicherung hat eine Regelung des Schadens abgelehnt. Wer zahlt jetzt meine zerstörte Tür?
2 Antworten
Wenn die Maßnahme erforderlich gewesen wäre, vermutlich du selbst. Hier ist aber sehr fraglich, ob es wirklich erforderlich und verhältnismäßig war, die Tür einzutreten. Ich würde den Schaden einfach mal bei der Polizei einreichen.
Dann bleibt dir noch eine Beschwerde bei der nächsthöheren Stelle und/oder der Rechtsweg, wenn dieser nach Rücksprache mit einem Juristen aussichtsreich erscheint.
Sowohl ein Anspruch gegen den Staat als auch gegen die Gebäudeversicherung wäre aus meiner Sicht denkbar. In beiden Fällen ist die Rechtslage aber kompliziert und im konkreten Einzelfall durch einen Juristen zu prüfen. Eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeit ist hier leider nicht möglich.
Wenn dann die Polizei bzw. die Staatskasse!
Wobei ich mich frage, warum der Mieter der Polizei nicht gleich den Schlüssel gegeben hat!?!?
Sorry, selten dämlich!
M. E. wäre es an der Pol gewesen, aktiv nach einem Schlüssel zu fragen. Der Nachbar war vermutlich selbst etwas durch den Wind, einen Einbruch in der Nachbarwohnung hat man ja auch nicht jeden Tag.
Der Mieter hatte keinen Schlüssel, der wurde nach erfolglosen Tritten von meinem Sohn in der nachbarschaft geholt, Luftlinie 150m
Hab ich gemeldet, die Polizei verneint die Schadensregulierung