Polizeieinsatz nach Alarmierung, wer zahlt die zerstörte Tür?

2 Antworten

Wenn die Maßnahme erforderlich gewesen wäre, vermutlich du selbst. Hier ist aber sehr fraglich, ob es wirklich erforderlich und verhältnismäßig war, die Tür einzutreten. Ich würde den Schaden einfach mal bei der Polizei einreichen.

pit1953 
Fragesteller
 22.05.2023, 11:36

Hab ich gemeldet, die Polizei verneint die Schadensregulierung

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Answer123  22.05.2023, 19:09
@pit1953

Dann bleibt dir noch eine Beschwerde bei der nächsthöheren Stelle und/oder der Rechtsweg, wenn dieser nach Rücksprache mit einem Juristen aussichtsreich erscheint.

Sowohl ein Anspruch gegen den Staat als auch gegen die Gebäudeversicherung wäre aus meiner Sicht denkbar. In beiden Fällen ist die Rechtslage aber kompliziert und im konkreten Einzelfall durch einen Juristen zu prüfen. Eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeit ist hier leider nicht möglich.

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Wenn dann die Polizei bzw. die Staatskasse!

Wobei ich mich frage, warum der Mieter der Polizei nicht gleich den Schlüssel gegeben hat!?!?

Sorry, selten dämlich!

Answer123  21.05.2023, 15:13

M. E. wäre es an der Pol gewesen, aktiv nach einem Schlüssel zu fragen. Der Nachbar war vermutlich selbst etwas durch den Wind, einen Einbruch in der Nachbarwohnung hat man ja auch nicht jeden Tag.

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pit1953 
Fragesteller
 22.05.2023, 11:38

Der Mieter hatte keinen Schlüssel, der wurde nach erfolglosen Tritten von meinem Sohn in der nachbarschaft geholt, Luftlinie 150m

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