Gerichtsvollzieher / KFZ der Freundin / wie bezahlt

5 Antworten

Hallo, ich weiß ja nicht ob Deine Frage noch aktuell ist. Ich hatte die gleiche Situation-gerade. Das Auto war auf meine Lebensgefährtin zugelassen. Sie können Ihr gar nichts. Sie braucht nur zu sagen , das ist Ihr Auto.Ob Du mal damit fährst ist vollkommen egal. Es machen im übrigen viele so, die z. B. noch im Insolvenzverfahren sind. Also keine Angst. Bei einer Hochzeit macht man auch gerade bei solchen Umständen einen Ehevertrag.

Hast Du schon mals was von Treuhandverhältnissen gehört. Was ist, wenn das Auto nur pro forma auf die Freundin zugelassen ist und diese den Wagen nur treuhänderisch für Dich hält. Das ist nämlich die Zielrichtung der Frage und Fälle in denen das mit der Treuhand versucht wird, gibt es garnicht so selten. Allein die Initialen im Kennzeichen genügen natürlich nicht um vom Bestehen eines solchen auszugehen. Aber das mit der Bezahlung ist schon ein wichtiges Argument. Im übrigen steht für Dich auch einiges auf dem Spiel. Gläubigerbenachteiligung ist eine Straftat:

http://dejure.org/gesetze/StGB/288.html

würde ja zutreffen wenn ich wie z.B Herr Schlecker noch vor der Pleite versuchen würde alles auf andere Personen zu sichern.

Nur dieses Auto war nie in meinem Besitz oder ähnliches. Auto hatte letztes Jahr 17t€ gekostet (Importfahrzeug mit Unfallschaden) und ist heute vieleicht 20k wert (Neuer Golf kostet mehr).

Ggf. muss ich mal einen Anwalt kontaktieren um mich auf den Gerichtsvollzieher vorzubereiten.

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@darksool

"Dein" Anwalt wird sich freuen, von Dir zu hören.

Wie bezahlst Du ihn denn?

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@darksool
Herr Schlecker noch vor der Pleite versuchen würde alles auf andere Personen zu sichern.

Hat keiner behauptet, aber wenn es so wäre, wäre der Tatbestand der Gleiche, nur die Größenordnung eine andere.

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@darksool

Die Haltereigenschaft eines Fahrzeugs gibt keinen Anhaltspunkt auf die Eigentumslage. Das mit dem "nicht in Besitz" ist reichlich unverständlich wo das Auto direkt vor der Tür steht. Entscheidend ist aber ohnehin, wer das Auto gekauft hat und deshalb die Frage nach der Mittelherkunft. Im übrigen braucht das Finanzamt gar nicht mehr lange zu fragen. Bankgeheimnis gibt es nicht mehr und wenn keine Auskünfte über die Art der Kaufpreiszahlung gegeben werden, wird das FA die Bankverbindungen der Freundin unter die Lupe nehmen. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat es.

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Es ist mit Sicherheit ein Grenzfall, aber man muss schon sagen, bei einem gemeinsamen Haushalt muss ggf. nachgewiesen werden, wer der Eigentümer solcher gemeinsam genutzten Gegenstände ist.

Für den Verdacht in Richtung Auto hast du selbst gesorgt.

Zwar deutet alles in Richtung "Auto gehört der Freundin, aber mit Deinem Verhalten hast Du die Leute dazu gebracht (in diesem Fall sinnlos) den Spürsinn zu aktivieren udn alles abzuprüfen, was man finden kann.

Ein nachweis über den Kauf (Kaufvertrag) ist das eine (Eigentumsnachweis) aber was geht es einen dritten an wie meine Freundin das Auto bezahlt hat ?

Oder muss jetzt mein Vermieter auch nachweisen wie er das Haus finanziert hat.

Ich mache mir diesbezüglich keine Sorgen aber es geht hier um die Rechtliche Grundlage. Auf welcher Grundlage darf ein Gerichtsvollzieher von einer dritten Person die nichts mit den Schulden zutun hat und "nachweislich" der Eigentümer ist sowas einfordern ?

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@darksool

Natürlich mußte Dein Vermieter nachweisen wie er das Haus bezahlt hat.

Es ist in jedem Fall ratsam, den Gerichtsvollzieher darauf hinzuweisen, dass Gegenstände, die er pfänden will, im Eigentum des nicht insolventen, in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners stehen. Viele Gerichtsvollzieher berücksichtigen dies bereits bei ihren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Gelingt es nicht, den Gerichtsvollzieher hiervon zu überzeugen, dann bleibt dem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner nichts anderes übrig, als entweder eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO oder eine Erinnerung gemäß § 766 ZPO einzulegen.

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@wfwbinder

Für das meiste sind Beläge vorhanden. Für den Rest wie z.B. einen Fernsehr oder eine Kaffeemaschine die gebraucht gekauft wurden, hat meine Freundin an Eides statt schriftlich versichert das es Ihr Eigentum ist.

Nochmal zu Rechtlichen Aspekt : Der Gesetzgeber fordert einen Nachweis der Besitzverhältnisse (ist ja auch verständlich um zu klären was gepfändet werden kann und was nicht). Kann man mit Rechnung, Kaufverträgen oder per Eides statt machen. Ich kann aber nirgends wo erkennen das man zusätzlich nachweisen muss WIE man etwas bezahlt hat, wo das Geld genau her kommt usw.

Sonst könnte man ja jeden mist hinterfragen

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@darksool

Darksool, stehe mal auf und beweg Dich, Du stehst noch immer auf der Leitung. Wer so sich so unkooperativ gegenüber Vollzugsbeamten verhält, darf sich nicht wundern, wenn diese glaubhaft nachvollziehen wollen, wie die Eigentumsverhältnisse wirklich sind. Und da Du mit Deiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung lebst kann sie nicht nur aufgefordert werden den Nachweis zu erbringen, dass der Kauf des Fahrzeuges aus Ihrem Vermögen getätigt wurde. Es kann sogar noch schlimmer kommen, wenn Sie bei Dir kostenlos wohnt.

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@darksool
Für das meiste sind Beläge vorhanden.

Also auch ein Belag (!) für das Auto. Ich hab mich oben schon bei "verwährt" gewundert.

Aber sei's drum. Wenn man davon ausgeht, dass das alles so stimmt, was du so schreibst, lieber darksool (Sollte das "darksoul" werden?), dann würde ich mich als Freundin wohl recht querstellen.

Als nächstes kommt das Finanzamt noch auf die Idee, sich an mich ranzumachen, weil auf meinem Auto EB steht - und ich kenne den Schuldner gar nicht, der vielleicht Erich Bonecker heißt.

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@wfwbinder

Richtig, man kann gar nicht oft genug auf die Seite verweisen, damit jeder weiß, wer Enno Becker war.

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hey dARKSOOl Der GV und FA Beamte müssen sich schriftlich anmelden ( auch zum nächsten Termin in 6 Wochen. Frage die Schulden bei dem FA sind aus Selbständigkeit ? -.-.oder Kfz -.-.-? Aus Selbständigkeit, haftest du als Einzelunternehmer selber.

EIGENTLICH GIBT man die EV nur 1 Mal ( alle 3 Jahre ab)

Problem kann werden Ehe ähnliches Verhältnis-.-.-.-steht ihr beide im Mietvertrag ?

Da ich schon X-Mal die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.......

...... weiß jeder was bei Dir los ist und von daher brauchst Du Dich nicht wundern, das die Leute Dir gegenüber misstrauisch reagieren.

da ich nun mal schulden habe gibt man halt jedes Jahr die EV ab, solange die P-Insolvenz nicht in Angriff genommen wurde. wo deine Antwort nun hilfreich sein soll kann ich aber beim besten willen nicht erkennen

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