Pflichtteil Immobilie?

4 Antworten

Unter "normalen" Umständen wird der Erbe natürlich versuchen, die Immobilie für den bestmöglichen Preis zu veräußern. Dann dürfte der Verkaufspreis regelmäßig dem Verkehrswert entsprechen.

Haben die Pflichtteilsberechtigten jedoch den begründeten Verdacht, der Markt hätte auch einen höheren Verkaufspreis hergegeben, sollten sie ihre Wertermittlungsansprüche geltend machen. Dann wird regelmäßig ein Wertgutachten eingeholt. Die damit verbundenen Verzögerungen bei der Erfüllung (Auszahlung in Geld) der Pflichtteilsansprüche muss man dann hinnehmen.

Alles Wichtige rund um den Pflichtteil bei Immobilien haben meine Kollegen hier zusammengeschrieben: https://www.rosepartner.de/pflichtteil-immobilie-bewertung.html

Ganz anders wäre der Fall übrigens zu beurteilen, wenn vom Fragesteller mit "Pflichtteilserben" Personen gemeint waren, die als Erben eingesetzt wurden, jedoch nur in Höhe ihres Pflichtteils (oft eine Frage der Testamentsauslegung). Dann bestünde eine Erbengemeinschaft und es müssten tatsächlich alle Erben (unabhängig von der Höhe der Erbquote) am Verkauf der Immobilie mitwirken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falsche Terminologie führt zu falschen Schlußfolgerungen:

Hier gibt es keinen "Haupterben", sondern nur einen einzigen Erben. Nur dieser einzige Erbe ist Eigentümer des Hauses und kann damit tun und lassen was er will.

Zu Deiner vorherigen Frage hatte ich die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens vorgeschlagen und eine drohende Veräußerung des Hauses bestätigt die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens:

Ein nachfolgender Eigentümer könnte Veränderungen an dem Haus vornehmen die die Wertermittlung auf den Zeitpunkt des Erbfalls erheblich erschweren.

Der Erbe ist Eigentümer der Immobilie und kann diese verkaufen.

Ein Pflichtteilsanspruch ist in Geld auszuzahlen. Dieser bezieht sich nicht auf einen erzielten Verkaufspreis, sondern auf den Verkehrswert zum Datum des Erbfalls.

Bei Streitigkeiten muss wohl dieser Wert gutachterlich festgestellt werden.

Andri123  04.11.2019, 03:10

Also beispielsweise: der Verkehrswert sei 100.000,-€ und Dein Pflichteil mit 25% 25.000,-€.

Dann kann der Erbe gerne für 70.000,-€ das Haus verkaufen, er schuldet Dir trotzdem 25.000,-€.

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Der Pflichtteilanspruch ist in Geldwert auszuzahlen, also haben Pflichtteilberechtigte keinen Einfluss auf den Verkauf einer Immobilie.